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| Anzeige Hi, eine Frage von Autor A, der ein Buch herausgebracht hat. Gibt es irgendwelche Einschränkungen beim Titelschutz? Wenn der Autor A beispielsweise sein Buch "Die englischen Verben" nennen würde und jemand anderes später sein Buch ebenso nennt, kann er dann Titelschutzansprüche geltend machen oder kann es sein, dass bei solchen Titeln die allgemeine Schutzhöhe nicht erreicht wird? (Das Buch was Autor A geschrieben hat, heißt NICHT wie das Beispiel. Dieses Beispiele soll nicht zu konkreter Rechtsberatung, die hier verboten ist auffordern, sondern den Strukturaufbau des Titels verdeutlichen) Bin gespannt auf Eure Antwort |
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| Ich glaube bei einem rein inhalts-beschreibenden Titel (so wie das Beispiel) kann es wohl passieren, das es ein gleichlautendes Werk gibt - es gibt einige gleichlautende Titel von Büchern ... Wenn es sich aber um einen "Phantasietitel" handelt, könnte der Schutz schon ziehen. |
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| Jup, wenn ich ein Buch über Katzen schreibe und es einfacherweise "Katzen" nenne, kann ich ja niemanden verbieten sein Katzenbuch auch so zu nennen, nur weil ich es vorher geschrieben habe. Es kommt halt immer auf den Einzelfall an und aus meiner Sicht auf die Beziehung zwischen Inhalt und Titel des Buches an. Bei dem genannten Beispiel würde ich für ein reines Englischlehrbuch keinen Schutz sehen, bei einem Krimi hingegen, bei dem die Story bezug auf die englische Sprache nimmt um den Hauptdarsteller den Fall lösen zu lassen und sich der Autor somit auch Gedanken gemacht hat, um einen ausgefallenen und kreativen Titel zu finden, würde ich einen Schutz jedoch als gegeben sehen. Wobei man noch immer ein Lehrbuch über englische Verben mit diesen Titel schreiben dürfte, da es sich hier um zwei unterschiedliche Arten von Büchern handelt, die nicht in Konkurrenz miteinander stehen.
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