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Zum einen: ein Anwalt könnte sich natürlich auf die Suche nach geschädigten Urhebern machen und diese auf den Rechtsverstoß hinweisen. Ich glaube, das geht standesrechtlich noch durch, sofern er nicht gleich auch ein Mandat anbietet. Zum anderen: ein guter Anwalt könnte versuchen, einen Wettbewerbsverstoß zu konstruieren - nämlich dergestalt, daß der Anbieter aufgrund zahlreicher aktiv begangener oder geduldeter Urheberrechtsverletzungen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil hat. Allerdings muß er auch hier natürlich erstmal die Urheber kontaktieren, um zu überprüfen, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Das unterscheidet ja Wettbewerbs-Verstöße grundlegend von Urheberrechtsverletzungen. Letztere kann stets nur der Urheber feststellen und behaupten, erstere können sich auch aus allgemeinen Umständen ergeben.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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Und meine persönliche Meinung: Ein Anwalt er nichts besseres zu tun hat, als von sich aus Urheberrechtsverletzungen und dann die Urheber zu suchen muss entweder Mangel an Mandanten oder zu viel Zeit haben. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Anwalt ermittelt, daß Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Ob der Urheber die nun selber beanstandet oder verfolgt, sei dahingestellt. Anwalt "konstruiert" einen Wettbewerbsverstoß aus diesen Urheberrechtsverletzungen. Das ist, wenn ich richtig erinnere, grundsätzlich möglich - wer Vorteile für sein gewerbliches Handeln daraus zieht, daß er Gesetzesverstöße begeht, handelt wettbewerbswidrig. Anwalt braucht jetzt noch einen "Wettbewerbsschutzverein", für den er abmahnt. Nämlich den Wettbewerbsverstoß. Oder aber: Anwalt ist selber Wettbewerber - des Online-Shops z.B., weil er selber auch einen betreibt. (Oder einen eröffnet...) Dann hätte Anwalt, theoretisch zumindest, ja schon einen gewissen Hebel, auch am Urheber vorbei tätig zu werden, auf Grundlage des UWG. Die Urheberrechtsverstöße nachweisen muß er natürlich immer, das ist klar.
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Abgesehen davon, das kann jeder machen, dazu muss man nicht Anwalt sein. Auch ich könnte das Internet nach Urheberrechtsverstößen abgrasen - nur ich kann mit meiner Zeit Besseres anfangen Zitat:
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- der Anwalt findet ein Bild von jemanden, welches (wahrscheinlich?) ohne Berechtigung verwendet wird. Das dürfte schon schwierig werden, denn woher will er wissen, dass hier ein Rechtsverstoß vorliegt? - Er sucht den möglichen Urheber - Findet diesen und muss jetzt nachweisen, dass der der Urheber ist (praktisch dürfte das schon ziemlich seltsam anmuten) - Jetzt haut er dem Urheber auf die Finger, weil er einen Urheberrechtsverstoß zulässt? Spätestens hier dürfte er sich aus dem rechtlichen Rahmen weit hinaus gebeugt haben. Voraussetzung ist natürlich ein vernünftiger Urheber. Bei einem, der genauso geldgierig ist wie der Anwalt, hat er natürlich ein leichtes Spiel, das gebe ich zu.
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| Tags: massive, passado |
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