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  #6 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 15:11
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Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Massive Urheberrechtsverletzungen bei Passado

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ein Anwalt kann erst dann tätig werden, wenn er von jemandem beauftragt wird, dessen Rechte (möglicherweise) verletzt werden. Dann kann er sammeln und abmahnen ... aber solange sich der Urheber nicht darum kümmert, sein Recht durchzusetzen, solange wird auch nie ein Anwalt (in diesem Bereich) tätig.
Im Prinzip fast richtig...

Zum einen: ein Anwalt könnte sich natürlich auf die Suche nach geschädigten Urhebern machen und diese auf den Rechtsverstoß hinweisen. Ich glaube, das geht standesrechtlich noch durch, sofern er nicht gleich auch ein Mandat anbietet.

Zum anderen: ein guter Anwalt könnte versuchen, einen Wettbewerbsverstoß zu konstruieren - nämlich dergestalt, daß der Anbieter aufgrund zahlreicher aktiv begangener oder geduldeter Urheberrechtsverletzungen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil hat.

Allerdings muß er auch hier natürlich erstmal die Urheber kontaktieren, um zu überprüfen, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorliegt.

Das unterscheidet ja Wettbewerbs-Verstöße grundlegend von Urheberrechtsverletzungen. Letztere kann stets nur der Urheber feststellen und behaupten, erstere können sich auch aus allgemeinen Umständen ergeben.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 16:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Massive Urheberrechtsverletzungen bei Passado

Zitat:
Zum einen: ein Anwalt könnte sich natürlich auf die Suche nach geschädigten Urhebern machen und diese auf den Rechtsverstoß hinweisen. Ich glaube, das geht standesrechtlich noch durch, sofern er nicht gleich auch ein Mandat anbietet.
Und trotzdem ist der Urheber, derjenige, der etwas unternehmen muss. Ein Anwalt kann zuarbeiten, wie auch Firmen oder Personen, die der Urheber beauftragt hat, aber ohne Urheber gehts nun mal nicht.
Und meine persönliche Meinung: Ein Anwalt er nichts besseres zu tun hat, als von sich aus Urheberrechtsverletzungen und dann die Urheber zu suchen muss entweder Mangel an Mandanten oder zu viel Zeit haben.
Zitat:
Zum anderen: ein guter Anwalt könnte versuchen, einen Wettbewerbsverstoß zu konstruieren - nämlich dergestalt, daß der Anbieter aufgrund zahlreicher aktiv begangener oder geduldeter Urheberrechtsverletzungen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil hat.
Das geht zwar an der Ausgangsfrage vorbei, aber dann hat der Anwalt am Ende auch nichts davon. Er wird kaum dafür Geld kassieren können, dass er einen Wettbewerbsverstoß von sich aus abmahnt (gab es da nicht mal ein Urteil, wo ein Anwalt verloren hat, weil er die "Rechtskosten" für sich selbst geltend machen wollte?) Was sollte also eine solche Abmahnung außer zusätzlicher Arbeit für den Anwalt bringen (oh, ich vergaß, er ist nicht ausgelastet)?
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #8 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 17:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Massive Urheberrechtsverletzungen bei Passado

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Das geht zwar an der Ausgangsfrage vorbei, aber dann hat der Anwalt am Ende auch nichts davon. Er wird kaum dafür Geld kassieren können, dass er einen Wettbewerbsverstoß von sich aus abmahnt (gab es da nicht mal ein Urteil, wo ein Anwalt verloren hat, weil er die "Rechtskosten" für sich selbst geltend machen wollte?) Was sollte also eine solche Abmahnung außer zusätzlicher Arbeit für den Anwalt bringen (oh, ich vergaß, er ist nicht ausgelastet)?
Na ja - ich dachte dabei gerade an folgende Konstruktion:

Anwalt ermittelt, daß Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Ob der Urheber die nun selber beanstandet oder verfolgt, sei dahingestellt.

Anwalt "konstruiert" einen Wettbewerbsverstoß aus diesen Urheberrechtsverletzungen. Das ist, wenn ich richtig erinnere, grundsätzlich möglich - wer Vorteile für sein gewerbliches Handeln daraus zieht, daß er Gesetzesverstöße begeht, handelt wettbewerbswidrig.

Anwalt braucht jetzt noch einen "Wettbewerbsschutzverein", für den er abmahnt. Nämlich den Wettbewerbsverstoß. Oder aber: Anwalt ist selber Wettbewerber - des Online-Shops z.B., weil er selber auch einen betreibt. (Oder einen eröffnet...)

Dann hätte Anwalt, theoretisch zumindest, ja schon einen gewissen Hebel, auch am Urheber vorbei tätig zu werden, auf Grundlage des UWG.

Die Urheberrechtsverstöße nachweisen muß er natürlich immer, das ist klar.
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Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 18:04
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Massive Urheberrechtsverletzungen bei Passado

Zitat:
Anwalt ermittelt, daß Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Ob der Urheber die nun selber beanstandet oder verfolgt, sei dahingestellt.
Warum sollte der das tun? Es ist nicht die Aufgabe eines Anwalts.
Abgesehen davon, das kann jeder machen, dazu muss man nicht Anwalt sein. Auch ich könnte das Internet nach Urheberrechtsverstößen abgrasen - nur ich kann mit meiner Zeit Besseres anfangen
Zitat:
Anwalt "konstruiert" einen Wettbewerbsverstoß aus diesen Urheberrechtsverletzungen. Das ist, wenn ich richtig erinnere, grundsätzlich möglich - wer Vorteile für sein gewerbliches Handeln daraus zieht, daß er Gesetzesverstöße begeht, handelt wettbewerbswidrig.
Auch das kann jeder, dazu muss man kein Anwalt sein.
Zitat:
Anwalt braucht jetzt noch einen "Wettbewerbsschutzverein", für den er abmahnt. Nämlich den Wettbewerbsverstoß. Oder aber: Anwalt ist selber Wettbewerber - des Online-Shops z.B., weil er selber auch einen betreibt. (Oder einen eröffnet...)
Wenn er selber Wettbewerber ist, kommt genau das Urteil zum Tragen, seine Kosten darf er dem anderen dann nicht in Rechnung stellen. Er kann sich einen anderen Anwalt suchen (was sicherlich nicht schwer ist ...) aber wenn der andere das mitbekommt, bleibt der Anwalt trotzdem auf den Kosten sitzen.
Zitat:
Dann hätte Anwalt, theoretisch zumindest, ja schon einen gewissen Hebel, auch am Urheber vorbei tätig zu werden,
Hääh? Heißt das, der Anwalt kann einen Urheber "erpressen", dass dieser tätig wird, gegen den Verstoß vorzugehen? Das ist niedlich, aber praktisch kaum relevant Als Urheber würde ich nämlich sagen: "Weißt du was, du geldgieriger Anwalt, ich erlaub dem das. Und jetzt mach mal was dagegen :P"
Zitat:
Die Urheberrechtsverstöße nachweisen muß er natürlich immer, das ist klar.
Das heißt also:
- der Anwalt findet ein Bild von jemanden, welches (wahrscheinlich?) ohne Berechtigung verwendet wird. Das dürfte schon schwierig werden, denn woher will er wissen, dass hier ein Rechtsverstoß vorliegt?
- Er sucht den möglichen Urheber
- Findet diesen und muss jetzt nachweisen, dass der der Urheber ist (praktisch dürfte das schon ziemlich seltsam anmuten)
- Jetzt haut er dem Urheber auf die Finger, weil er einen Urheberrechtsverstoß zulässt? Spätestens hier dürfte er sich aus dem rechtlichen Rahmen weit hinaus gebeugt haben.

Voraussetzung ist natürlich ein vernünftiger Urheber. Bei einem, der genauso geldgierig ist wie der Anwalt, hat er natürlich ein leichtes Spiel, das gebe ich zu.
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