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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich habe eine Frage zum Markenrecht: Angenommen ich registriere mir heute die Domain xyz.de und stelle einen aktiven privaten oder gewerblichen Inhalt drauf. Und dann kommt rein spekulativ in 6 Monaten jemand auf die Idee die Marke xyz zu registrieren. Kann diese Person dann diese Domain einklagen?? MfG |
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| Nein, aber nicht wegen dem Markenschutz, sondern nur weil man Domainen nicht "einklagen" kann. Der Markeninhaber kann bestenfalls Unterlassung fordern. Und das kann natürlich passieren, wenn die Seite zu Beispiel die gleichen Gebiete (Markenrecht: Klassen) beinhaltet. Registrierte Marken gehen vor gewerbliche Nutzung - und vor private Nutzung. Dem kann man bei gewerblicher Nutzung aber entgegentreten: - indem man selbst die Marke anmeldet - man der Anmeldung der Marke widerspricht (3 Monate Zeit nach Veröffentlichung der Anmeldung) Danach hat man gegenüber einer angemeldeten Marke kaum noch eine Chance. |
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| Bei unsere Firma ist genau das auch passiert. Jemand hatte sich unseren Firmennamen im Internet registrieren lassen und wir stecken bis heute im Rechtsstreit und versuchen unsere Domain wieder zu bekommen. Mittlerweile gibt es allerdings Provider, wie z.b. das Domainregister Internet etc. die vorher pruefen, ob es sich bei der Domain um einen schon vorhandenen Markennamen handelt und die Inhaber der Marke dann davon in Kenntnis setzten, um so gegebenenfalls noch intervenieren zu koennen. In unserem Fall leider zu spaet. Es ist erschreckend, wie viel Missbrauch mittlerweile mit Domains betrieben wird. In diesem Sinne eine Warnung an alle. Ist die Domain einmal weg, bekommt man sie leider nicht so leicht wieder. |
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| Zitat:
§ 8 MarkenG (2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, (...) 10. die bösgläubig angemeldet worden sind. Vielleicht mal versuchen, das zu belegen... |
| Tags: domain, registrieren |
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