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| Anzeige ich bin neu hier und hab gleich mal ne Frage. ^^ Ich versuche jetzt schon mehrere Stunden etwas für einen Vortag heraus zu finden. Es geht um Online Banking und um einen Fehler dem es dem Nutzer möglich macht z.B. fremde Kontodaten einzusehen (ohne dessen Verschulden!!). Nun möchte ich ein wenig den Ethischen Hintergrund hierzu beleuchten. Ist der Nutzer verpflichtet der Bank mitzuteilen das diese ein Sicherheitsproblem hat?? Oder muss er gleich zur Polizei?? Was erwartet ihn wenn er es verheimlicht (den Sicherheitsfehler aber natürlich nicht ausnutzt). Dieser Nutzer handelt nicht böswillig, hat das Sicherheitsproblem nicht selbst herbeigeführt oder gar ausgenutzt (er ist zufällig darauf gestoßen). Ich würde nur gerne wissen ob er diese Sicherheitslücke melden muss. Wäre nett wenn mir jemand sagen könnte ob das irgendwo gesetzlich festgehalten ist und wo ich das finden kann, interpretieren tue ich das dann selbst. Nach Stunden der erfolglosen Suche im Internet hätte ich doch gerne eine Lösung. Eine Quelle, also aus welchem Gesetzbuch das auch immer stammt brauche ich aber auf jeden Fall! Vielen Dank für eure Hilfe!! |
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| Ich kenne kein Gesetz, was einen dazu verpflichtet. Was mich allerdings auch nicht wundert. Das Ausnutzen einer bekannten (zufällig entdeckten) Lücke ist strafbar, das findet man in StGB. Und der Versuch teilweise auch. Aber dann müsste es ja erstmal einen Versuch gegeben haben. Ein Versuch setzt aber Vorsatz voraus - was bedeutet das zufällige Entdecken kann kaum Vorsatz sein (es sei denn, man hat bewußt danach gesucht - zum Beispiel mittels spezieller Skripte) Also ich würde deswegen unterscheiden zwischen - rein zufälliges Entdecken durch Nutzung - zufälliges Entdecken durch Hilfsmittel (z.B. Skripte), die nicht zur normalen Verwendung gehören Allerdings sollte man auf jeden Fall den Betreiber informieren. Nicht wegen straf- oder zivilrechtlichen Folgen, sondern eher um Mißbrauch zu verhindern. Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass wenn das Erkennen der Lücke "mitgeloggt" wird (was mich nicht verwundern würde - bei Banken zum Beispiel ganz einfach über IP und angezeigtes Konto), und später jemand die Lücke ausnutzt, man in den Verdacht der Mittäterschaft geraten könnte. Da kommt man sicherlich wieder irgendwie raus, aber erstmal hat man die am Hals. Kann man aber nachweisen, dass man alles versucht hat, um den Mißbrauch zu verhindern, sollte man eigentlich außen vor sein. Auch glaube ich die Polizei ist kaum der richtige Ansprechpartner, da die nur bei Strafrecht tätig werden. Da eine Lücke keine Straftat darstellt, können die dagegen nichts machen. Das Ausnutzen einer Lücke ist allerdings eine Straftat, da ermitteln die dann. |
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| Aha vielen Dank für die Antwort!! Ich sehe aber gerade, dass der Nutzer die Sicherheitslücke zwar zuerst zufällig entdeckt hat, diese dann aber doch mit einem selbstgeschriebenen Script erweitert hat. Sich irgendwie bereichert hat er sich aber nicht. Der Fall steht irgendwo auf Wikipedia und Spiegel Online. Ich hab aber gerade nur die ausgedruckte Version zur Verfügung. Das bedeutet dann ja, dass er auf jeden Fall eine Straftat begangen hat, indem er dieses Script geschrieben hat. Mit Hilfe dieses Scriptes konnte er Kontoinformationen von beliebigen Leuten einsehen. Wo genau im StGB ist das denn genau erläutert? Ich muss auf jeden Fall die Quelle angeben!! |
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| Die Straftat selbst ist hier geregelt Zitat:
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| Tags: meldepflicht, sicherheitsluecken |
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