
29.10.2007, 20:18
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| Erfahrener Benutzer | | Registriert seit: 26.03.2007
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AW: Mindestalter Markenregistrierung
Ich weiß nicht, ob es irgendwelche Ergänzungen zum Gesetz gibt, aber das Gesetz schreibt selbst nichts vor Zitat:
§ 7 Inhaberschaft
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
1.natürliche Personen,
2.juristische Personen oder
3.Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
| Da steht nichts von einem Mindestalter. Auch steht in den Anmeldeerfordernissen (§ 36) nur die Prüfung nach § 7 drin.
Meiner Meinung nach gibt es somit kein Mindestalter, eine verbindlicvhe Auskunft kann aber wahrscheinlich nur ein Anwalt erteilen. |