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Allerdings sollten dann auch die technischen Voraussetzungen geschaffen sein, damit die Straftat als solche auch wirklich vorliegt und verfolgt werden kann. Dazu würde ich folgendes zählen: - entsprechender Zugangsschutz (der wirklich umgangen werden muss, wo man mit einfacher SQL-Injection reoin kommt würde ich kaum als geschützt bezeichnen - Möglichkeit der Verfolgung des "Täters". Neben der "Androhung der Strafe" müssen auch technische Möglichkeiten und Daten des "Täters" vorliegen. Und hier kommt ein weiterer Punkt: Stimmt der "Besucher" der Speicherung seiner Daten zu und wird er darauf hingewiesen, dass seine Daten gespeichert werden (Datenschutzerklärung)? Wenn nicht, macht sich der Anwender dieses Satzes wegen Verstoß gegen Datenschutz strafbar und eine Verfolgung des "Täters" dürfte unmöglich sein. Ein solcher Satz ist ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen eher wirkungslos. Zitat:
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Alles in allem würde ich die Sätze zwar als möglich erachten, im Streitfall könnte an der Wirksamkeit einiger gezweifelt werden - was dazu führen würde, dass eine Nichtbeachtung keine Wirkung hat. Konkret in folgenden Fällen: - es besteht kein wirksamer Zugangsschutz, ein "zufälliges" Betreten kann keine Strafe zur Folge haben - Keine Hinweise darauf, welche Daten gespeichert werden. Eine Strafverfolgung wäre nicht möglich. Und wenn doch Daten gesammelt werden, ist die Verwendung diesr Daten illegal, damit würde sich der Betreiber strafbar machen, falls er des Betreten strafrechtlich verfolgt. - Private Kopien und deren private Weitergabe - Nutzung der Links und deren Veröffentlichung - Angabe falscher Daten, wenn die für den Besuch der Seite unrelevant sind (ausgenommen sowas wie das Alter, wenn es spezielle U-Seiten sind. Dann reicht die Altersangabe aber eh nicht wirkungsvoll, da müssten andere Überprüfungen verwendet werden) |
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| Wie verhält es sich denn, wenn der Benutzer für die Freischaltung für einen bestimmten Bereich z.B. ein Fax zur Identifizierung senden muß und dann erst vom Admin für diesen Bereich freigeschaltet wird. Ist bei dieser Bestimmung evtl. ein wichtiger Punkt vergessen worden oder sollte man dort noch etwas ergänzen? |
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| Was soll dabei sein? Der Admin will halt sichergehen, das nur Personen freigeschaltet werden, die es auch gibt (2. Accounts oder Freischaltung für andere etc.) und natürlich auch ggf. ein bestimmtes Alter erreicht haben, aus Sicht des Jugendschutzes.
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| Was die Identifizierung angeht kommt es eben darauf an, wofür und welche Bedingungen eingehalten werden müssen. Für ein U18 würde Fax nicht reichen, ansonsten entscheidet der Forumsbetreiber darüber, was er für ausreichend empfindet, und was nicht. Zitat:
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