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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige was passiert in einem solchen Fall: Der Versender ist ein gewerblicher Verkäufer. Der Käufer tritt als Privatperson auf. Der Kunde hat die Ware angeblich nicht erhalten, weil sie als Maxibrief versendet wurde. Bei Briefen oder unversicherten Pakete kann man nämlich nicht feststellen, ob sie ordnungsgemäß abgeliefert wurden. Der Verkäufer kann nur ein gesamter Kassenbon für mehrere Briefmarken vorweisen. Es wurde wie in der Beschreibung vereinbart, die Ware als unversichert zu schicken. Muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen ? Gruss Ufos |
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| Unversichert hat erstmal nichts damit zu tun, dass man keinen Nachweis hat. Das ist eines der größten Irrtümer Wenn Versand vereinbart war, besteht Schickschuld, das heißt, der Verkäufer hat dann seine Pflicht getan, wenn er die Ware dem Versandunternehmen übergeben hat. Im Streitfall müsste er dies also nachweisen können (jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist). Entweder über Belege, Zeugen oder ähnliches. Ob der Nachweis dann ausreicht, wird, sollten sich Verkäufer und Käufer nicht einigen, das Gericht entscheiden. Kann er keinen Nachweis erbringen, wird im Endeffekt wohl angenommen werden, das er nichts verschickt hat. |
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Demnach muss einer von beiden auf jeden Fall Nachteil erleiden, wenn die Entscheidung getroffen wird. Ich sehe in diesem Fall das Rechtssystem auf sehr wackeligen Beinen stehen ! Gruss Ufos |
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Wie würdest du dir eine solche Entscheidung vorstellen? |
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Ehrlich gesagt weiss ich auch nicht, wie ich mich entscheiden soll. Aber eine Entscheidung treffen zu müssen, die auf jeden Fall ungerecht ist, scheint nicht ratsam zu sein. Wenn aber keine Entscheidung gefällt wird, führt zum selben Ergebnis. Vielleicht sollten die Beteiligten aus richterlichen Gründen sich in der Mitte treffen ! |
| Tags: angeblich, angekommen, ware |
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