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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 16:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2007
Beiträge: 5
Standard Ware angeblich nicht angekommen


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Hallo,

was passiert in einem solchen Fall:

Der Versender ist ein gewerblicher Verkäufer.
Der Käufer tritt als Privatperson auf.

Der Kunde hat die Ware angeblich nicht erhalten, weil sie als Maxibrief versendet wurde. Bei Briefen oder unversicherten Pakete kann man nämlich nicht feststellen, ob sie ordnungsgemäß abgeliefert wurden.
Der Verkäufer kann nur ein gesamter Kassenbon für mehrere Briefmarken vorweisen. Es wurde wie in der Beschreibung vereinbart, die Ware als unversichert zu schicken.
Muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen ?

Gruss
Ufos
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 17:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ware angeblich nicht angekommen

Unversichert hat erstmal nichts damit zu tun, dass man keinen Nachweis hat. Das ist eines der größten Irrtümer
Wenn Versand vereinbart war, besteht Schickschuld, das heißt, der Verkäufer hat dann seine Pflicht getan, wenn er die Ware dem Versandunternehmen übergeben hat.
Im Streitfall müsste er dies also nachweisen können (jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist). Entweder über Belege, Zeugen oder ähnliches. Ob der Nachweis dann ausreicht, wird, sollten sich Verkäufer und Käufer nicht einigen, das Gericht entscheiden.
Kann er keinen Nachweis erbringen, wird im Endeffekt wohl angenommen werden, das er nichts verschickt hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 22:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Ware angeblich nicht angekommen

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
...

Im Streitfall müsste er dies also nachweisen können (jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist). Entweder über Belege, Zeugen oder ähnliches. Ob der Nachweis dann ausreicht, wird, sollten sich Verkäufer und Käufer nicht einigen, das Gericht entscheiden.
Kann er keinen Nachweis erbringen, wird im Endeffekt wohl angenommen werden, das er nichts verschickt hat.
Angenommen der Verkäufer hat die Ware wirklich versendet und der Käufer hat sie wirklich nicht bekommen. Trotzdem können sie sich nicht einigen, und der Richter entscheidet zu Gunsten des Verkäufers, weil er ihm mehr Glauben schenkt. Dadurch ist dem Käufer unrecht geschehen, weil er wie gesagt wirklich unschuldigt ist.
Demnach muss einer von beiden auf jeden Fall Nachteil erleiden, wenn die Entscheidung getroffen wird. Ich sehe in diesem Fall das Rechtssystem auf sehr wackeligen Beinen stehen !

Gruss
Ufos
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  #4 (permalink)  
Alt 31.10.2007, 22:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ware angeblich nicht angekommen

Zitat:
Angenommen der Verkäufer hat die Ware wirklich versendet und der Käufer hat sie wirklich nicht bekommen
Wie sollte das möglich sein? Dann wäre auf dem Versandweg etwas abhanden gekommen, was auch nachgewiesen werdne kann (Versandgewicht ...)
Zitat:
Ich sehe in diesem Fall das Rechtssystem auf sehr wackeligen Beinen stehen !
Recht geschieht dem, der es hat. Und genau einer hat recht (einer lügt, einer nicht).
Zitat:
Demnach muss einer von beiden auf jeden Fall Nachteil erleiden, wenn die Entscheidung getroffen wird.
Ist das nicht immer so im Leben?
Wie würdest du dir eine solche Entscheidung vorstellen?
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  #5 (permalink)  
Alt 01.11.2007, 12:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Ware angeblich nicht angekommen

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Wie sollte das möglich sein? Dann wäre auf dem Versandweg etwas abhanden gekommen, was auch nachgewiesen werdne kann (Versandgewicht ...) Recht geschieht dem, der es hat. Und genau einer hat recht (einer lügt, einer nicht).
Wenn ein Brieg unterwegs aus welchen Gründen auch immer verloren ist, dann gibt es keine Möglichkeit ihn zu finden weder übers das Gewicht noch über Namen, ist ja klar, denn dieser Brief ist ja nirgendswo registriert worden. In diesem Fall stimmt Ihre Aussage nicht, daß einer lügt, einer nicht, das ist zu pauschal.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ist das nicht immer so im Leben?
Wie würdest du dir eine solche Entscheidung vorstellen?
Ehrlich gesagt weiss ich auch nicht, wie ich mich entscheiden soll. Aber eine Entscheidung treffen zu müssen, die auf jeden Fall ungerecht ist, scheint nicht ratsam zu sein. Wenn aber keine Entscheidung gefällt wird, führt zum selben Ergebnis. Vielleicht sollten die Beteiligten aus richterlichen Gründen sich in der Mitte treffen !
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