Folgendes fiktives Beispiel:
Ein Autohändler vertreibt verschiedene Marken. Um diese Automarken nicht gemischt sondern exklusiv auf einer Seite seiner Domain "autohausname.de" anzubieten richtet er je eine Subdomain für die jeweilgen Marken an.
So lautet die Seite, um die Produkte des Herstellers "superauto" seinen Kunden anzubieten "superauto.autohausname.de". Für andere Marken gibt es enstsprechend andere Subdomains, auf denen eben jeweils nur ein Marke angeboten wird, die der Händler auch vertreibt.
Nun untersagt ihm der Hersteller "Superauto" die Nutzung dieser URL, da der Hersteller laut seiner Ansicht die Rechte an diesem Namen hat.
Es werden keine anderen Produkte als "Superauto"-Modelle angeboten und der Hersteller hat somit auch einen Nutzen, wenn der Händler seine Produkte verkauft. Also kein Mißbrauch oder Anbieten anderer Waren unter dem Herstellernamen. Beim Verkauf eines Fahrzeuges der Marke "Superauto" verdient somit nicht nur der Händler, sondern auch der Hersteller, der dadurch neue Kunden gewinnt.
Eigentlich könnte man dies "Partnerschaft" nennen. Aber da der Händler nun diese URL "superauto.autohausname.de" nicht mehr nutzen darf, entsteht für ihn ein finanzieller Verlust. Denn seit Jahren nutzt er diese URL, die auf div. internen und externen Seiten eingetragen und verlinkt ist. Ebenso ist die URL auf Werbebroschüren und Briefpapier aufgedruckt, damit die Kunden sofort (ohne über die Haupt-Händlerhompage "autohausname.de") direkt auf die Angebote dieser Marke kommen. Dies ist nun aber alles nicht mehr möglich, wenn die URL plötzlich nicht mehr erreichbar ist. Die Kunden suchen dann vermutlich bei anderen Händlern oder beim Hersteller selbst nach Bezugsquellen dieser Marke.
Kann das sein, dass ein Hersteller seinem Händler verbietet die Produkte unter einer Adresse anzubieten, die natürlich logischerweise den Markennamen enthält? Auf der Seite ist das Impressum und Logo des Händlers. Natürlich auch Produkte und Logo des Herstellers, da diese Produkte ja wiedererkannt und verkauft werden sollen.