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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2007, 12:20
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Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 8
Standard Domain vs. Markenanmeldung - Wer hat welches Recht?


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Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:

Partei A ist mit einer Domain NameX.de seit cirka 1.9.2006 online hat aber keine Marke mit dem Namen "NameX" angemeldet. Die Website ist aber durch einige Pressemeldungen und in einigen Blogs bereits relativ bekannt und wird seit einigen Monat aktiv durch eine Community betrieben.

Eine Partei B registriert sagen wir am 1.3.2007 eine Marke "NameX" ist aber bis heute nicht aktiv unter dem Namen.

Beim Markenamt hat die Anmeldung der Partei B den Status "Anmeldung eingegangen".

Fragen:

1) hat die Partei A eine Moeglichkeit die Anmeldung der Marke zu verhindern (3 Monate-Frist ist bereits abgelaufen)?

2) Hat die Partei A dadurch, dass sie unter dem Namen einige Monate vorher "aktiv" war irgendwelchen Anspruch auf die Marke?

3) Hat die Partei B bei erfolgreicher Markenanmeldung auch gleichzeitig Anspruch auf die Domain "NameX"?

Vielen Dank fuers Feedback,
K.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2007, 12:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domain vs. Markenanmeldung - Wer hat welches Recht?

ich beantworte mal in etwas anderer Reihenfolge
Zitat:
2) Hat die Partei A dadurch, dass sie unter dem Namen einige Monate vorher "aktiv" war irgendwelchen Anspruch auf die Marke?
Bei gewerblicher (oder ähnlicher z.B. e.V.) Tätigkeit ja. Bei privater Verwendung geht sowohl Markenrecht als auch gewerbliche Verwendung über private Nutzung.
Zitat:
1) hat die Partei A eine Moeglichkeit die Anmeldung der Marke zu verhindern (3 Monate-Frist ist bereits abgelaufen)?
Abgesehen davon, dass die Frist sowieso verstrichen ist und damit der Widerspruch nicht mehr möglich ist, nur wenn man selbst eine Marke oder eine nachgewiesene gewerbliche verwendung hat, kann man widersprechen.
Die Ansprüche an die gewerbliche Verwendung sind aber sehr hoch (mehrere Tausend Umsatz im Jahr, Verwendung, Bekanntheit).
Auch kann man als Privatperson einer Marke nicht widersprechen, selbst wenn man eine hat, eine gewerbliche Nutzung ist für eine Marke erforderlich (siehe Markengesetz). Man kann zwar privat eine Marke eintragen lassen, aber im Streit entscheidet die gewerbliche Nutzung.
Zitat:
3) Hat die Partei B bei erfolgreicher Markenanmeldung auch gleichzeitig Anspruch auf die Domain "NameX"?
Nein. Aber sie könnte Anspruch auf Unterlassung haben, sprich, man müsste die Verwendung der Domaine unterlassen. Heißt nicht, dass man die denen einfach so überlassen muss.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2007, 12:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domain vs. Markenanmeldung - Wer hat welches Recht?

ich beantworte mal in etwas anderer Reihenfolge
Zitat:
2) Hat die Partei A dadurch, dass sie unter dem Namen einige Monate vorher "aktiv" war irgendwelchen Anspruch auf die Marke?
Bei gewerblicher (oder ähnlicher z.B. e.V.) Tätigkeit ja. Bei privatem Betrieb geht sowohl Markenrecht als auch gewerbliche Verwendung über private Nutzung.
Zitat:
1) hat die Partei A eine Moeglichkeit die Anmeldung der Marke zu verhindern (3 Monate-Frist ist bereits abgelaufen)?
Abgesehen davon, dass die Frist sowieso verstrichen ist und damit der Widerspruch nicht mehr möglich ist, nur wenn man selbst eine Marke oder eine nachgewiesene gewerbliche verwendung hat, kann man widersprechen.
Die Ansprüche an die gewerbliche Verwendung sind aber sehr hoch (mehrere Tausend Umsatz im Jahr, Verwendung, Bekanntheit).
Auch kann man als Privatperson einer Marke nicht widersprechen, selbst wenn man eine hat, eine gewerbliche Nutzung ist für eine Marke erforderlich (siehe Markengesetz). Man kann zwar privat eine Marke eintragen lassen, aber im Streit entscheidet die gewerbliche Nutzung.
Zitat:
3) Hat die Partei B bei erfolgreicher Markenanmeldung auch gleichzeitig Anspruch auf die Domain "NameX"?
Nein. Aber sie könnte Anspruch auf Unterlassung haben, sprich, man müsste die Verwendung der Domaine unterlassen. Heißt nicht, dass man die denen einfach so überlassen muss.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.11.2007, 12:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 8
Standard AW: Domain vs. Markenanmeldung - Wer hat welches Recht?

Danke fuer die Antworten.

Das heisst also im Grunde, dass die Partei B, obwohl sie die Marke nicht aktiv verwendet (was ja Partei A bereits tut) trotzdem das aeltere Recht hat und im Normalfall wahrscheinlich die Partei B daran hindern kann, seine Internetseite weiterzubetreiben. Oder?
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  #5 (permalink)  
Alt 01.11.2007, 13:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domain vs. Markenanmeldung - Wer hat welches Recht?

Nicht unbedingt. Wenn eine Marke 5 Jahre nicht verwendet wird, erlischt jedes Recht daraus und man kann einen Antrag auf Löschung der Marke stellen (das kann übrigens jeder). Und im Zuge des Löschungsverfahrens müsste der andere dann die Nutzung nachweisen. Kann er das nicht, wird sie gelöscht.

Rechtlich gesehen ist es meiner Meinung nach ja auch sinnvoll, eine Marke zu registrieren (und die Widerspruchsfrist abzuwarten) bevor man sie verwendet. Schon allein wegen der Verwendung in der Werbung ... Ansonsten müsste man ja, obwohl man damit geworben hat, die Marke wieder abgeben ... Und 6 Monate sind eine sehr kurze Zeit im Leben eines Unternehmens ...

Auch muss eine Marke nicht jedem immer bekannt sein, Verwendung ist auch, wenn man sie nur auf seinen Rechnungen verwendet - und die sehen manchmal nur sehr wenige. Es geht also nicht um Bekanntheit, sondern Verwendung. Bekanntheit ist nur dann wichtig, wenn es um gewerbliches Namensrecht (ähnlich dem Markenschutz, aber keine eingetragene Marke) geht.

Allerdings reicht es auch nicht, einfach eine Marke zu registrieren und dann von jemandem Unetrlassung zu fordern. Der Unterlassung kann man erstmal widersprechen, wenn die Marke nicht verwendet wird.
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