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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Partei A ist mit einer Domain NameX.de seit cirka 1.9.2006 online hat aber keine Marke mit dem Namen "NameX" angemeldet. Die Website ist aber durch einige Pressemeldungen und in einigen Blogs bereits relativ bekannt und wird seit einigen Monat aktiv durch eine Community betrieben. Eine Partei B registriert sagen wir am 1.3.2007 eine Marke "NameX" ist aber bis heute nicht aktiv unter dem Namen. Beim Markenamt hat die Anmeldung der Partei B den Status "Anmeldung eingegangen". Fragen: 1) hat die Partei A eine Moeglichkeit die Anmeldung der Marke zu verhindern (3 Monate-Frist ist bereits abgelaufen)? 2) Hat die Partei A dadurch, dass sie unter dem Namen einige Monate vorher "aktiv" war irgendwelchen Anspruch auf die Marke? 3) Hat die Partei B bei erfolgreicher Markenanmeldung auch gleichzeitig Anspruch auf die Domain "NameX"? Vielen Dank fuers Feedback, K. |
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| ich beantworte mal in etwas anderer Reihenfolge Zitat:
Zitat:
Die Ansprüche an die gewerbliche Verwendung sind aber sehr hoch (mehrere Tausend Umsatz im Jahr, Verwendung, Bekanntheit). Auch kann man als Privatperson einer Marke nicht widersprechen, selbst wenn man eine hat, eine gewerbliche Nutzung ist für eine Marke erforderlich (siehe Markengesetz). Man kann zwar privat eine Marke eintragen lassen, aber im Streit entscheidet die gewerbliche Nutzung. Zitat:
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| ich beantworte mal in etwas anderer Reihenfolge Zitat:
Zitat:
Die Ansprüche an die gewerbliche Verwendung sind aber sehr hoch (mehrere Tausend Umsatz im Jahr, Verwendung, Bekanntheit). Auch kann man als Privatperson einer Marke nicht widersprechen, selbst wenn man eine hat, eine gewerbliche Nutzung ist für eine Marke erforderlich (siehe Markengesetz). Man kann zwar privat eine Marke eintragen lassen, aber im Streit entscheidet die gewerbliche Nutzung. Zitat:
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| Danke fuer die Antworten. Das heisst also im Grunde, dass die Partei B, obwohl sie die Marke nicht aktiv verwendet (was ja Partei A bereits tut) trotzdem das aeltere Recht hat und im Normalfall wahrscheinlich die Partei B daran hindern kann, seine Internetseite weiterzubetreiben. Oder? |
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| Nicht unbedingt. Wenn eine Marke 5 Jahre nicht verwendet wird, erlischt jedes Recht daraus und man kann einen Antrag auf Löschung der Marke stellen (das kann übrigens jeder). Und im Zuge des Löschungsverfahrens müsste der andere dann die Nutzung nachweisen. Kann er das nicht, wird sie gelöscht. Rechtlich gesehen ist es meiner Meinung nach ja auch sinnvoll, eine Marke zu registrieren (und die Widerspruchsfrist abzuwarten) bevor man sie verwendet. Schon allein wegen der Verwendung in der Werbung ... Ansonsten müsste man ja, obwohl man damit geworben hat, die Marke wieder abgeben ... Und 6 Monate sind eine sehr kurze Zeit im Leben eines Unternehmens ... Auch muss eine Marke nicht jedem immer bekannt sein, Verwendung ist auch, wenn man sie nur auf seinen Rechnungen verwendet - und die sehen manchmal nur sehr wenige. Es geht also nicht um Bekanntheit, sondern Verwendung. Bekanntheit ist nur dann wichtig, wenn es um gewerbliches Namensrecht (ähnlich dem Markenschutz, aber keine eingetragene Marke) geht. Allerdings reicht es auch nicht, einfach eine Marke zu registrieren und dann von jemandem Unetrlassung zu fordern. Der Unterlassung kann man erstmal widersprechen, wenn die Marke nicht verwendet wird. |
| Tags: domain, markenanmeldung, recht |
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