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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Hallo Forum, mich beschäftigt folgendes Problem: Nehmen wir mal an, Person A hat eine Anleitung für den Umbau eines Autoteils verfasst und diese Anleitung (mit eigenem Text und selbstgemachten Fotos) auf seine private Homepage gestellt. Person B findet diese Anleitung total nützlich und bedient sich ohne zu fragen und kopiert sowohl Text und Bilder (nicht ganz vollständig) auf seinen eigenen Server. Weiterhin verkauft Person B nun billige Bastelsets, die für das Ausführen des Umbaus nötig sind, bei eBay. Die Anleitung gibt es jetzt von Person B mit dazu (ohne die Anleitung wäre der Umbau für den Laien uninteressant). Die Person B verkauft also die Anleitung von Person A, ohne A um Erlaubnis gefragt zu haben, gleich mit. Person B ist übrigens recht fleißig und hat in einem halben Jahr ca. 4000 Verkäufe über eBay abgewickelt (allerdings nur zum Teil mit der unfreiwilligen Hilfe von A). Weiterhin erfolgen (aufgrund der unvollständig kopierten Bilder) ständig Zugriffe von Person B's Webserver auf den Webserver von Person A (da von hier die Bilder nachgeladen werden). Es kommen so einige Tausend Zugriffe pro Monat zustande (über den fremden Webserver). Wie sollte sich Person A verhalten? Wie ist B zu stoppen? Muss B an A Zahlungen leisten? Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus Thoralt |
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| Wenn dies so ist,würde Ich ihnen raten einen Anwalt zu nehmen. Zitat:
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| Aus meiner Sicht liegt eindeutig Verletzung des Urheberrechts vor. B muss A den Schaden erstatten - der in etwa so hoch sein dürfte wie der Gewinn des B. Auf jeden Fall würde ich A auch zu einem Anwalt raten, da die Kosten für den in dem Fall auch B übernehmen müsste. Allerdings müsste A auch nachweisen können, das er tatsächlich der Urheber ist (B wird im Streit bestimmt behaupten, das hätte er allein geschrieben ...) |
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Es ergibt sich noch eine Frage: Muss A jetzt sofort reagieren und einen Anwalt beauftragen (z. B. mit einer Abmahnung und danach einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung) oder darf A jetzt noch damit warten? Wenn ja, wie lange? Es wäre ja zumindest moralisch nicht in Ordnung, wenn A jetzt wartet, um den Umsatz von B wachsen zu lassen und dann bei einer evtl. Urheberrechtsklage mehr Geld zu bekommen. Wie ist das zu bewerten? Vielen Dank für Eure Antworten Thoralt |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Einen gewerblichen ebay-Verkäufer abmahnen lassen? | HDT | Onlineauktionen | 1 | 12.01.2007 19:31 |
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