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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2007, 00:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.625
Standard Telefongebühren auf Website / Impressum


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In wie weit muss man die anfallenden Telefongebühren auf der Website allgemein / im Impressum angeben. Nach welchem Gesetzt muss man das machen?

(steht vllt. im TMG, aber das les ich erst jetzt mal komplett durch; macht bestimmt ganz viel Spaß XD)
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2007, 09:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Telefongebühren auf Website / Impressum


Viel Spaß beim Lesen. Wenn man nicht davon ausgeht, das das nur trockener "Mist" ist, kann das sogar spannend sein.

Aber egal.
Wenn du beim TMG bei § 45 angekommen bist, wirst du eine Grundlage für die Preisangabe finden.

Allerdings sind einige Sachen meiner Meinung nach strittig, so bei Vanity-Nummern. Hier gibt es verschiedene Ansichten.
LG Saarbrücken, Urt. v. 27.01.2004 - Az.: 7II O 116/03
BGH, Urt. v. 3.Juli 2003 - I ZR 66/01, I ZR 211/01

Und dann gibt es noch Ansichten, dass die Angabe nach der Preisangabeverordnung PAngV zu erfolgen hat http://bundesrecht.juris.de/pangv
(die hat nur 11 Paragraphen, ist nicht soviel zum lesen, §4 und §5 sind da interessant)

Und dann ziehen noch einige das Wettbewewrbsrecht hinzu ("wenn einer die Kosten angibt und der andere nicht, hat der, der sie nicht angibt gegenüber seinem Konkurrenten einen Vorteil"). Aber das Wettbewerbsrecht muss eh für jeden Schwachsinn und unfähige Geschäftsführer herhalten, so dass ich da nicht weiter gesucht habe (soll § 1 und §3 sein)
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