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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige am Mittwoch morgen bestellte ich bei einem Provider eine .de Domain und Webspace. Am selbigen Tag noch erhielt ich die Bestätigungse-mail und meine Logindaten. Jedoch erhielt ich nicht wie bestellt mysql 5, sondern mysql 4. Ich konaktierte den Support, der mit einen Tag später (Donnerstag) zurückschrieb, dass dies ein Fehler sei und sie meinen Webspace auf php5 umstellen würden. Ich habe aber eindeutig bei der Bestellung angegeben (durch anklicken von Buttons), dass ich php4 und mysql 5 will. Bis jetzt (Freitag abend) habe ich keine weitere E-Mail mehr bekommen. Theoretisch ist dies ja eine Nichterbringung einer vertraglich festgelegten Leistung. Welche Rechte habe ich und wie sollte ich weiter vorgehen. Mit freundlichen Grüßen ZeroJoker Geändert von ZeroJoker (02.11.2007 um 20:17 Uhr). |
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| Ich versteh nicht, worauf du hinaus willst. Das was du aufführst könnte ein Sachmangel sein. Und dann hat der Vertragspartner das Recht zur Nachbesserung. Das musst du auch erstmal zulassen. Und wenn ich das richtig gelesen habe, wird da sja auch gemacht ... |
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| Hallo, das ist korrekt. Nachbesserung ist erfolgt, jedoch entspricht das Resultat wieder nicht der Bestellung. Hat man nun das Recht den Vertag als nichtig zu erklären? Muss man eine Nachebsserungsfrist setzen? ZeroJoker |
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| Dann besteht eben immer noch ein Sachmangel. Muss eben weiter nachgebessert werden. Zitat:
Also muss man den Vertragspartner erstmal die Chance zur Nachbesserung geben. Zitat:
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| Tags: domain, geregelten, leistungen, nichterbringung, vertraglich, webspace |
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