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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2007, 17:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2007
Beiträge: 2
Standard Webseiten für Verein


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Hallo!

Leider hab ich bisher noch nichts direkt zu dem Thema gefunden (oder übersehen?).
Es geht um eine Seite für einen Sportverein.
Wie genau sind die Rechte, wenn jemand eine Seite für einen Sportverein ehrenamtlich erstellt hat und diese Person auch offzieller Inhaber der Domaine ist?
Speziell: Wie sieht es aus, wenn diese Person nicht mehr Mitglied ist und der Verein verlangt, dass die Seite nun auf den Verein überschrieben werden soll? Kann diese Person ein Copyright auf Idee & Design verlangen, da es ja deren geistiges Eigentum und Idee ist? Auch wenn die Seite für den Verein erstellt wurde (und der Inahlt der Seite stetig verändert wird)? Oder gehören alle Rechte dem Verein?

Viele Grüße,
Lieschen
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2007, 21:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Webseiten für Verein

Die Rechte an den Inhalten und dem Design gehören dem Urheber. Vielleicht könnten Nutzungsvereinbarungen bestehen, aber wenn nichts geregelt ist, gehören auch alle anderen Rechte dem Urheber.
Für wen die erstellt wurde, welche Inhalte es sind, wer der Domaininhaber ist ... ist für das Urheberrecht uninteressant.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2007, 12:55
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Webseiten für Verein

Jedoch muss eine Webseite nicht zwingend dem Urheberrecht unterliegen, es kommt darauf an wie kreativ diese gestaltet wurde. Zu Seiten die aus farbigen Frames mit einfachen Menübuttons bestehen, wäre aus meiner Sicht kein Urheberrecht anwendbar, es fehlt einfach an der indiv. geistigen Leistung. Das Design muss schon so gestaltet sein, das es hierzu besondere Kenntnisse und Fähigkeiten bedurfte und nicht von Jedermann hätte erstellt werden können. Für die Texte gilt dies ebenfalls.
Es wäre dann höchstens ein Leistungsschutzrecht denkbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2007, 12:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Webseiten für Verein

Zitat:
das es hierzu besondere Kenntnisse und Fähigkeiten bedurfte und nicht von Jedermann hätte erstellt werden können
Darf man das den Designern sagen, die manche Seiten entworfen haben und dafür Geld verlangen?
Scherz beiseite: Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass es sich um "schutzbedürftige" Werke handelt, sonst macht das sicherlich nicht viel Sinn. Dann brauch der Verein aber auch nicht fragen und der "Urheber" muss nichts herausgeben. Dann kann der Verein seinen Kram alleine weiter machen. Ich habe sowas wie eine "Forderung zur Herausgabe" aus der Frage gelesen
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  #5 (permalink)  
Alt 04.11.2007, 16:05
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Webseiten für Verein

@Designer, die Vergütung muss man ja nicht zwingend aus dem Urheberrecht ableiten, sondern einfach aus einem geschlossenen Werkvertrag, in dem ja auch eine Vergütung vereinbart wird oder eben aus dem Leistungsschutzrecht.
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