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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Leider hab ich bisher noch nichts direkt zu dem Thema gefunden (oder übersehen?). Es geht um eine Seite für einen Sportverein. Wie genau sind die Rechte, wenn jemand eine Seite für einen Sportverein ehrenamtlich erstellt hat und diese Person auch offzieller Inhaber der Domaine ist? Speziell: Wie sieht es aus, wenn diese Person nicht mehr Mitglied ist und der Verein verlangt, dass die Seite nun auf den Verein überschrieben werden soll? Kann diese Person ein Copyright auf Idee & Design verlangen, da es ja deren geistiges Eigentum und Idee ist? Auch wenn die Seite für den Verein erstellt wurde (und der Inahlt der Seite stetig verändert wird)? Oder gehören alle Rechte dem Verein? Viele Grüße, Lieschen |
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| Die Rechte an den Inhalten und dem Design gehören dem Urheber. Vielleicht könnten Nutzungsvereinbarungen bestehen, aber wenn nichts geregelt ist, gehören auch alle anderen Rechte dem Urheber. Für wen die erstellt wurde, welche Inhalte es sind, wer der Domaininhaber ist ... ist für das Urheberrecht uninteressant. |
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| Jedoch muss eine Webseite nicht zwingend dem Urheberrecht unterliegen, es kommt darauf an wie kreativ diese gestaltet wurde. Zu Seiten die aus farbigen Frames mit einfachen Menübuttons bestehen, wäre aus meiner Sicht kein Urheberrecht anwendbar, es fehlt einfach an der indiv. geistigen Leistung. Das Design muss schon so gestaltet sein, das es hierzu besondere Kenntnisse und Fähigkeiten bedurfte und nicht von Jedermann hätte erstellt werden können. Für die Texte gilt dies ebenfalls. Es wäre dann höchstens ein Leistungsschutzrecht denkbar.
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| Zitat:
Scherz beiseite: Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass es sich um "schutzbedürftige" Werke handelt, sonst macht das sicherlich nicht viel Sinn. Dann brauch der Verein aber auch nicht fragen und der "Urheber" muss nichts herausgeben. Dann kann der Verein seinen Kram alleine weiter machen. Ich habe sowas wie eine "Forderung zur Herausgabe" aus der Frage gelesen |
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| @Designer, die Vergütung muss man ja nicht zwingend aus dem Urheberrecht ableiten, sondern einfach aus einem geschlossenen Werkvertrag, in dem ja auch eine Vergütung vereinbart wird oder eben aus dem Leistungsschutzrecht.
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| Tags: verein, webseiten |
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