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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Wenn ein Verkäufer bei ebay in der Artikelbezeichnung, also die "suchwörter" z.b. "Opel Corsa blinkerrellais neu" schreibt, in der Artikelbeschreibung jedoch schreibt: "Verkaufe neue Opel Corsa Türen links und rechts" und NICHTS von dem Blinkerrellais schreibt und als bild jedoch das Blinkerrellais abgebildet ist. rein rechtlich müsste der verkäufer die Türen li. und re. verkaufen, auch wenn er sich in der Artikelbeschreibung "verschrieben" hat oder?? gruß dukey |
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| Muss er meiner Meinung nach nicht, da es sich hier offensichtlich um Erklärungsirrtum handelt und die Verträge somit angefochten werden können. Auch könnte der Verkäufer nach §275 BGB (Unmöglichkeit der Leistung) zurücktreten, wenn er die Teile gar nicht hat. Und es wäre meiner Ansicht nach in dem genannten Fall offensichtlich, dass nicht die Türen gemeint waren (wozu sonst ein Bild von einem Blinkerrelais?). Sicherlich könnte der Käufer darauf beharren und rechtlich dagegen vorgehen (ist sein gutes Recht |
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