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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 04.11.2007, 11:16
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Registriert seit: 04.11.2007
Beiträge: 2
Standard download von alben, die out of print sind?


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ich hör viel musik (alten punkkram), die in den späten 70ern bis frühe 80er (oft in kleiner auflage) als vinyl erschienen ist und mittlerweile nicht mehr gepresst wird, also weder über amazon noch in läden käuflich zu erwerben ist. bei ebay oder auf flohmärkten hat man manchmal glück, meist sind die preise aber wirklich utopisch - und mir geht es um die musik und nicht darum, mir eine möglichst teure und seltene lp/ep an die wand hängen zu können. habe jetzt ein blog entdeckt, wo rapidshare/megaupload links zu ein paar schätzchen gepostet sind und mir kribbelt es in den fingern...
ich würde gerne wissen, ob es in diesem fall illegal wäre, die sachen runterzuladen (keine ahnung, wie diese rapidshare sachen rechtlich und polizeilich nachvollziehbar sind). ich bin da halt ziemlich vorsichtig, hab keinen bock auf stress und auch nicht das bedürfnis, was verbotenes zu tun und kann die situation nicht richtig einschätzen. ich würde halt denken, dass ich niemandem damit schade, weil ich die platte nicht mehr kaufen kann, auch nicht als cd-reissue und hochladen tu ich dabei ja auch nichts. abgesehen davon ist es halt auch analoge qualität und nicht digital.
soweit ich die anderen sachen hier überflogen habe, kriegt man doch hauptsächlich ärger beim hoch- und nicht beim runterladen. bzw dann auch eher bei sachen, die relevant und aktuell sind.
mach mir auch gedanken darum, dass ein vermeindlicher lp-rip vielleicht doch eine cd ist, die ich einfach nur nicht gefunden hab (oder zum beispiel eine single, die auf irgendeiner singles-collection cd ist).

das ist vielleicht alles ein bisschen überzogen,aber ich hab da gar keine ahnung von...
könnte mir hier vielleicht jemand einen tip geben?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2007, 11:35
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: download von alben, die out of print sind?


Das Urheberrecht auf diese Songs besteht weiterhin und endet erst 70 Jahre post Mortem. Da kommt man also nicht vorbei. Jedoch besteht eine Möglichkeit nach dem UrhG, wenn Werke nicht mehr erhältlich sind nach § 53 II Abs 4 b):

Zitat:
§ 53

(2) 1Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
Der Absatz 1 gilt dafür ebenfalls, d.h. das keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet werden darf usw.
Genauere Fälle im Bezug auf Downloads von Filehostern unter dieser Norm sind mir aber nicht bekannt. Sofern auch kein Rechteinhaber irgendwelche Ansprüche geltend macht, passiert auch nichts.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 00:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2007
Beiträge: 2
Standard AW: download von alben, die out of print sind?


hmmm. und was (ohne kommentare zu der ersten frage unterbinden zu wollen, da wüstte ich gerne mehr) ist mit bootlegs, demo aufnahmen oder live mitschnitten?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 09:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: download von alben, die out of print sind?


Vielleicht wäre es auch möglich, sich in den Kreisen umzuschauen, die solche Musik auch mögen und sich Kopien machen zu lassen. Darf man ja nach Gesetz, wenn es die Teile wirklich nicht mehr zu kaufen gibt.
Zitat:
habe jetzt ein blog entdeckt, wo rapidshare/megaupload links zu ein paar schätzchen gepostet sind und mir kribbelt es in den fingern...
Ändert aber nichts an der rechtlichen Situation.
Zitat:
ich würde gerne wissen, ob es in diesem fall illegal wäre, die sachen runterzuladen
Nicht das Download ist rechtswidrig - es ist rechtswidrig, wenn es sich um rechtswidrig hergestellte Dateien handelt. Eine Privatkopie darf jeder machen, aber nicht diese im Inertnet veröffentlichen. Und meistens ist es das, was die Datei, und damit auch den Download solcher Dateien, rechtswidrig macht.
Zitat:
soweit ich die anderen sachen hier überflogen habe, kriegt man doch hauptsächlich ärger beim hoch- und nicht beim runterladen.
Ich nehme an, du meinst damit die Beiträge, wo sich die Leute über ihre Abmahnungen beschwert haben ... sicherlich ist ein Download nicht ganz so "schwerwiegend" zu beurteilen, aber rechtswidrig ist es trotzdem, wenn die Datei rechtswidrig ist. Beispiele für derartige Verfolgung gibt es in der Musikbranche zwar kaum, aber in anderen Bereichen ("Handel" mit Bildern) hört man schon einiges (da das Strafmaß auch um einiges höher ist in den Bereichen wird das auch eher und intensiver verfolgt, aber das rechtliche Prinzip ist das Gleiche).
Zitat:
ich würde halt denken, dass ich niemandem damit schade, weil ich die platte nicht mehr kaufen kann, auch nicht als cd-reissu
Das sieht das Urheberrecht etwas anders - und der Künstler, der sehr gern noch ein paar Cent mit seinen früheren Werken verdienen würde.
Zitat:
und hochladen tu ich dabei ja auch nichts.
Sicher?
Zitat:
abgesehen davon ist es halt auch analoge qualität und nicht digital.
Es geht hierbei im Gesetz nicht um die Qualität sondern das Verfahren. Und Dateien sind immer digital.
Zitat:
mach mir auch gedanken darum, dass ein vermeindlicher lp-rip vielleicht doch eine cd ist, die ich einfach nur nicht gefunden hab
Da ist eben etwas mehr Forschergeist gefragt
Zitat:
was ist mit bootlegs
Das beantwortet wohl schon die Erklärung des Wortes, aus Wikipedia: "Der Begriff Bootleg bezeichnet im Deutschen nicht autorisierte Tonaufzeichnungen, die zumeist bei Konzerten entstanden sind. Häufig spricht man auch synonym von Schwarzpressung oder Raubpressung." Dazu muss manj nicht wirklich was sagen, oder?
Zitat:
demo aufnahmen oder live mitschnitten
Was soll damit sein? Wenn das Urheberrecht beachtet wird. Kommt eben darauf an, wer diese Mitschnitte gemacht hat und wie die Dateien entstanden. Wenn jemand mit seinem Handy das gefilmt hat und ins Netz gestellt - seine Sache, sind es aber Aufnahmen, deren Veröffentlichung der Urheber nicht explizit zugestimmt hat ist es genauso rechtswidrig wie ganz am Anfang erwähnt.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 18:42
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: download von alben, die out of print sind?


Zitat:
Zitat von Jimmy Jazz Beitrag anzeigen
hmmm. und was ist mit bootlegs, demo aufnahmen oder live mitschnitten?
Auch hier gilt das Urheberrecht. Für private Zwecke wären diese durchaus möglich, jedoch ist deren Verbreitung nach meiner Ansicht nach her ebenso unzulässig, da der Urheber dafür seine Zustimmung nicht gegeben hat.
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