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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige erstmal ein Dankeschön an die Forumsbetreiber, schön dass es sowas gibt! Man stelle sich folgende Situation vor: Man betreibt eine Domain mit einem Phantasienamen und nutz diese auch gewerblich (gewerblich durch Werbeeinblendungen). Nun stellt sich heraus, dass eine Firma diese Domain vor ein paar Jahren einmal genutzt hat, um eine bis dato einmalige Aktion (z.b. ein Workshop oder eine Schulung) gleichen Namens zu bewerben. Nach dem Ende der Aktion wurde die Domain wieder gelöscht und stand mehrere Monate "frei". Hätte diese Firma theoretisch heute noch irgendwelche Ansprüche auf die Domain? Man stelle sich etwa vor, die Firma möchte diese Aktion unter dem selben Namen noch einmal wiederholen. Es existiert keine eingetragene Marke auf den Namen. Man könnte jedoch ggf. argumentieren, die Firma habe den Namen vor dem jetzigen Nutzer "erfunden" und der hätte ihn später "geklaut", obwohl er von der Aktion bei der Registrierung noch gar nichts wusste. Danke & Gruss poldi Geändert von poldi (04.11.2007 um 18:33 Uhr). |
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| Aus meiner Sicht besteht kein Anspruch auf die Domain. Da keine Marke eingetragen ist, könnte sich der Schutz bestzenfalls aus gewerblicher Verwendung ergeben. Und eine Betonung liegt auf gegenwärtige Verwendung - und nicht ehemalige oder geplante Verwendung. Um ein Namensrecht zu haben, müsste der Begriff also verwendet werden. Wie ich das sehe wird er das nicht - und durch die damalige Löschung hat der bisherige Nutzer auch sein Desinteresse gezeigt. Außertdem steht dem ein bestehendes Recht (die aktuelle Nutzung) entgegen. Wenn sowas gehen würde, würde es ziemliche Probleme geben. Da würde ich mir einfach mal einfallen lasse, vielleicht den Namen einer Firma (die ich nicht leiden kann) für eine Aktion zu verwenden und deshalb die Domaine verlangen ... |
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| Hallo, Dankeschön! So in etwa hätte ich dies auch vermutet. Wie kann ich mich als Domainbesitzer eigentlich generell vor Ansprüchen auf einen Domainnamen schützen? Empfiehlt es sich, den Domainnamen als Marke anzumelden oder reicht bereits die gewerbliche Nutzung? So wäre im obigen Beispiel eine gewerbliche Nutzung durch mich zwar gegeben, durch die Werbeeinnahmen allerdings auf eher geringem Niveau (vom Umsatz her gesehen). In einem anderen Post hier im Forum hatte ich gelesen, dass für eine gewerbliche Nutzung gewisse Mindesanforderungen im Bezug auf Umsatz und Bekanntheit des Namens gegeben sein müssen. Wäre die oben angesprochene, andere Firma nun eine bekannteres Unternehmen, wäre deren Anspruch ggf. höher zu bewerten. Wäre andererseits aber auch eine seltsame Rechtssprechung, wenn es auf die Höhe des Umsatzes zur Geltendmachung von Rechten ankäme |
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| Zitat:
Zitat:
Und so kann man auch verstehen: Wer viel Geld hat, bekommt viel Recht, wer weniger Geld hat, weniger Recht, wer gar kein Geld hat ... (okay, ganz so schlimm ist es nicht |
| Tags: anspruch, domain, gewerblichen, nutzung |
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