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| Anzeige 1. Firma XYZ und 2. Firma QWE sind in der gleiche Branche tätig und somit Konkurrenten. Beide sind über eine Suchmaschine zu finden. Wenn man den Name der ersten Firma als Suchbegriff in der Suchmaschine eingibt, als "XYZ", so findet man zu einem die Webseite der Firma XYZ (Link zur Seite). Als auch eine gekaufte Anzeige der zweiten Firma QWE, die unter diesem Suchbegriff "XYZ" zu finden ist. Verstößt dies nicht gehen das Urheberrecht des Firmenname der ersten Firma XYZ? Wenn jam was kann man dagehen tuen? Es sei noch darauf hingewiesen, das nur der Firmenname verwendet wurde ohne Angabe der Rechtsform der Firma XYZ, also z.b. Firma XYZ AG. Macht dies ein Unterschied? Vielen Dank |
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| Letzte Frage zuerst Zitat:
Die Verwendung geschützter Bezeichnungen (zum Beispiel Firmenbezeichnungen durch Namensschutz) als Suchbegriff oder Meta oder ähnlichem ist Verstoß gegen das Markenrecht. Dagegen kann man mittels Unterlassungsforderung vorgehen. Auch sollte sich die XYZ an Google wenden und den Suchbegriff XYZ für QWE wegen Namensschutz sperren lassen. Eventuell sogar ganz die Verwendung dieses Begriffs, kommt darauf an, wie allgemein er ist. Soviel ich weiß, ist Google rechtlich zur Einhaltung der Namensrechte verpflichtet. Allerdings können die auch erst nach Kenntnis tätig werden. |
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| Vielen Dank, dann war ja meine Annahme richtig. Ist nur schwer dies im Internet zu finden. Werde mich mal an die Suchmaschine bzw. die andere Firma freunlich melden. Danke! |
| Tags: firmenname, geschuetzt, urheberrechtlich |
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