| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Es ist wirklich gut zu wissen, dass man sich an eine Seite wenden kann wenn man Probleme mit Rechtssachen im Internet hat. Mein Problem ist folgendes: Angenommen man habe sich vor einiger Zeit auf einer Seite registriert, auf der es möglich ist Anzeigen ins Internet zu stellen. Nur dadurch, dass man sich schon sehr oft auf dieversen Seiten registriert hat, hat man sich mir leider die Geschäftsbedingungen nicht genau durchgelesen. Kurz darauf erhielt man eine Rechnung über 8€ für die Registrierung, die man Anfangs einfach ignorierte. Nun bekommt man aber ein Mail von einem Inkassobüro, insgesamt 59€ 1. Ist nicht ganz klar wie man auf die Summe von 59,00 EUR kommt. 2. Ist so ewas überhaupt rechtmäßig? Ausschnitt aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Code: § 2 Anmeldung 1. Die Nutzung der Dienste der xxx-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch der Anmeldung auf der xxx-Website besteht nicht. Die Anmeldung ist kostenpflichtig und kostet einmalig 8 Euro. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung unter anderem zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen xxx und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der xxx-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. ... MfG Thellos |
| |||
| Prinzipiell ist es erlaubt, für eine Anmeldung etwas in Rechnung zu stellen. Sowas nennt sich Vertragsfreiheit. Es steht jedem frei, Verträge abzuschließen oder es zu lassen. Aber: Die Angabe der Kosten nur in den AGB ist rechtswidrig. Die Kosten müssen bereits bei der Anmeldung klar erkennbar sein. http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html Zum anderen kann man alles was per Email an Zahlungsaufforderungen., Mahnungen und ähnlichem kommt ignorieren - sollte man auch. Denn sobald man darauf reagiert, kann der Zugang nachgewiesen werden und die Rechnung ist rechtsgültig. Reagiert man aber nicht und löscht sie sofort, muss der andere den Zugang beweisen - was bei Emails unmöglich ist. Die zusätzliche Kosten entstehen durch Mahnkosten u.ä. Allerdings würde ich bei dem genannten eindeutig auf Abzocke setzen (51 € Kosten bei 8 € sind Wucher). Das wäre schon fast ein Fall für den verbraucherschutz. Allerdings gibt man dann auch zu, dass man die Mails bekommen hat [SIZE="1"]ps: Hab deinen Beitrag etwas angepasst.[/SIZE] |
| Tags: frage, registrierung, seite |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| video download von einer tube seite + strafen ? | braini | Strafrecht & Internet | 3 | 15.01.2008 15:21 |
| Frage zu kommerzieller Seite | Unregistriert | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 28.06.2007 12:02 |
| darf man eure seite auf einer Hp reinstellen ? | Anonymous | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 14.09.2006 11:36 |
| gehackter account einer passwortgeschützten seite | Anonymous | Strafrecht & Internet | 1 | 10.06.2006 02:23 |
| |