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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 12:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2007
Beiträge: 1
Standard Frage zur Registrierung bei einer Seite


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Als ersten mal ein Lob für diese Seite!
Es ist wirklich gut zu wissen, dass man sich an eine Seite wenden kann wenn man Probleme mit Rechtssachen im Internet hat.

Mein Problem ist folgendes:
Angenommen man habe sich vor einiger Zeit auf einer Seite registriert, auf der es möglich ist Anzeigen ins Internet zu stellen.
Nur dadurch, dass man sich schon sehr oft auf dieversen Seiten registriert hat, hat man sich mir leider die Geschäftsbedingungen nicht genau durchgelesen.
Kurz darauf erhielt man eine Rechnung über 8€ für die Registrierung, die man Anfangs einfach ignorierte.

Nun bekommt man aber ein Mail von einem Inkassobüro, insgesamt 59€

1. Ist nicht ganz klar wie man auf die Summe von 59,00 EUR kommt.
2. Ist so ewas überhaupt rechtmäßig?
Ausschnitt aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Code:
§ 2 Anmeldung 

1. Die Nutzung der Dienste der xxx-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. 
Ein Anspruch der Anmeldung auf der xxx-Website besteht nicht. Die Anmeldung ist kostenpflichtig und kostet einmalig 8 Euro. 
Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung unter anderem zu diesen AGB. 
Mit der Anmeldung kommt zwischen xxx und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der xxx-Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande.
...
Ich weiß, dass es ein Fehler ist die Geschäftsbedingungen nicht genau zu lesen, aber darf man schon bei der Anmeldung zu einer Websiete estwas in Rechnung stellen?

MfG
Thellos
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 13:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Frage zur Registrierung bei einer Seite

Prinzipiell ist es erlaubt, für eine Anmeldung etwas in Rechnung zu stellen. Sowas nennt sich Vertragsfreiheit. Es steht jedem frei, Verträge abzuschließen oder es zu lassen.

Aber: Die Angabe der Kosten nur in den AGB ist rechtswidrig. Die Kosten müssen bereits bei der Anmeldung klar erkennbar sein.
http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/417.html

Zum anderen kann man alles was per Email an Zahlungsaufforderungen., Mahnungen und ähnlichem kommt ignorieren - sollte man auch. Denn sobald man darauf reagiert, kann der Zugang nachgewiesen werden und die Rechnung ist rechtsgültig. Reagiert man aber nicht und löscht sie sofort, muss der andere den Zugang beweisen - was bei Emails unmöglich ist.

Die zusätzliche Kosten entstehen durch Mahnkosten u.ä. Allerdings würde ich bei dem genannten eindeutig auf Abzocke setzen (51 € Kosten bei 8 € sind Wucher). Das wäre schon fast ein Fall für den verbraucherschutz. Allerdings gibt man dann auch zu, dass man die Mails bekommen hat Ich würde damit warten, bis etwas auf Papier ins Haus flattert.

[SIZE="1"]ps: Hab deinen Beitrag etwas angepasst.[/SIZE]
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