| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
| |||
| Anzeige So nun meine Frage, Wenn zum Beispiel: Max Musterman ein Produkt mit seinem Label verkaufen möchte. Muss er wenn er seinen eigenen Namen (Max Musterman) benutzen möchte als Markenname anmelden? Zum beispiel eine Handcreme Handcreme Max Musterman - Musterstr.1 - 12345 Musterhausen - Bitte um eine Antwort |
| |||
| Naja, müssten tust du sowieso nichts (auf das bezogen, was du geschrieben hast). Eine gewerbliche Nutzung kann man allerdings mit einer Markeneintragung vergleichen; allerdings sind die Ansprüche höher an eine gewerbliche Nutzung. Eine Marke dürfte demnach "sicherer" sein; garantiert dir aber auch nicht unbedingt, dass du keine Probleme bekommst. Wenn jemand zum Beispiel ein älteres Recht an der ganzen Sache hat. |
| |||
| Die Angabe des persönlichen Namens (die normalerweise erforderlich ist, wenn man ein Produkt verkauft und die Firma so heißt, zum Beispiel eine Personengesellschaft) muss nicht als Marke eingetragen sein, dagegen kann auch keiner mit einer eingetragenen Marke etwas machen Was geschützt werdne kann steht im MarkenG Zitat:
Man kann sich also nicht einfach mal seinen Namen schützen lassen (kann man schon, bringt nur nichts) |
| |||
| Zitat:
Denn im Gesetz heißt es doch Zitat:
|
| |||
| Zitat:
Jemand registriert die Marke "Max Müller". Ist ja möglich. Dem widerspreche ich auch nicht. Jemand anders gründet eine Personengesellschaft (Gewerbe), die nicht in irgendeinem Register eingetragen ist. Und er heißt Max Müller (zu Unterscheidung nennen wir den jetzt Max2). Laut Gesetz muss Max 2 seine Frimenbezeichnung "Max Müller" überall angeben (der natürliche Name mit ausgeschriebenem Vornamen). Das bedeutet also: Auf der Webseite von Max 2 steht als Firmenbezeichnung > Max Müller Industriebdarf <. Dummerweise ist der Inhaber der Marke aber auch in der Branche tätig. Jetzt könnte Max also gegen die Darstellung "seiner" Marke auf der Webseite von Max 2 vorgehen - geht aber nicht, da Max 2 gesetzlich verpflichtet ist, das so anzugeben. Das meine ich damit. Jetzt verstanden? |
| Tags: familien, marke, name |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Marke als Teil in Domainname | player0211 | Domain-Recht | 5 | 24.05.2011 15:40 |
| Marke aus SubDomain+Domain | tomdooley | Domain-Recht | 1 | 05.05.2008 10:05 |
| Bilder als Marke schützen? | Anonymous | Urheberrecht | 3 | 03.01.2007 15:51 |
| Familien Name als Domainname – Rechtsanspruch ??? | Manfred54 | Domain-Recht | 2 | 31.05.2005 22:37 |
| |