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  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 16:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2007
Beiträge: 2
Standard Familien Name als MARKE ????


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Hi, nach langer suche bei google & co. Bin ich immer noch unwissend.

So nun meine Frage,

Wenn zum Beispiel: Max Musterman ein Produkt mit seinem Label verkaufen möchte. Muss er wenn er seinen eigenen Namen (Max Musterman) benutzen möchte als Markenname anmelden?

Zum beispiel eine Handcreme

Handcreme
Max Musterman - Musterstr.1 - 12345 Musterhausen -

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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 16:43
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Familien Name als MARKE ????

Naja, müssten tust du sowieso nichts (auf das bezogen, was du geschrieben hast).
Eine gewerbliche Nutzung kann man allerdings mit einer Markeneintragung vergleichen; allerdings sind die Ansprüche höher an eine gewerbliche Nutzung. Eine Marke dürfte demnach "sicherer" sein;
garantiert dir aber auch nicht unbedingt, dass du keine Probleme bekommst. Wenn jemand zum Beispiel ein älteres Recht an der ganzen Sache hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 17:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Familien Name als MARKE ????

Die Angabe des persönlichen Namens (die normalerweise erforderlich ist, wenn man ein Produkt verkauft und die Firma so heißt, zum Beispiel eine Personengesellschaft) muss nicht als Marke eingetragen sein, dagegen kann auch keiner mit einer eingetragenen Marke etwas machen In dem Fall würde auch ein Markeneintrag nichts bringen.
Was geschützt werdne kann steht im MarkenG
Zitat:
§ 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Wichtig ist, nur gewerbliche Marken können Schutz genießen.

Man kann sich also nicht einfach mal seinen Namen schützen lassen (kann man schon, bringt nur nichts)
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 21:11
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Familien Name als MARKE ????

Zitat:
Zitat von aaky
kann auch keiner mit einer eingetragenen Marke etwas machen
Versteh ich nicht.
Denn im Gesetz heißt es doch
Zitat:
insbesondere Wörter einschließlich Personennamen
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  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 21:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Familien Name als MARKE ????

Zitat:
kann auch keiner mit einer eingetragenen Marke etwas machen
Folgendes Beispiel:
Jemand registriert die Marke "Max Müller". Ist ja möglich. Dem widerspreche ich auch nicht.

Jemand anders gründet eine Personengesellschaft (Gewerbe), die nicht in irgendeinem Register eingetragen ist. Und er heißt Max Müller (zu Unterscheidung nennen wir den jetzt Max2). Laut Gesetz muss Max 2 seine Frimenbezeichnung "Max Müller" überall angeben (der natürliche Name mit ausgeschriebenem Vornamen). Das bedeutet also: Auf der Webseite von Max 2 steht als Firmenbezeichnung > Max Müller Industriebdarf <.

Dummerweise ist der Inhaber der Marke aber auch in der Branche tätig. Jetzt könnte Max also gegen die Darstellung "seiner" Marke auf der Webseite von Max 2 vorgehen - geht aber nicht, da Max 2 gesetzlich verpflichtet ist, das so anzugeben.

Das meine ich damit. Jetzt verstanden?
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