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  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 21:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 25
Standard Urheberrecht auf "öffentlichen" Daten?


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Schönen Guten Abend Liebe User,

ich wollte euch fragen, wie das Urheberrecht aussieht, wenn wir
von öffentlichen Fakten und Begebenheiten sprechen, die man sich von
den Medien (z.B. hierbei Internet) beschafft - Beispiele:

1) Wäre es ein Urheberrechtsverstoß wenn Person A auf seiner Website
das TV-Programm des Senders XY veröffentlicht, da er dies aus der Zeitschrift
AB tätigt? Wobei man natürlich beachten muss, dass niemand belegen kann,
woher er diese Daten hat - Im Grunde wäre daher unter diesem Aspekt nichts
zu befürchten, oder?

2) Wäre es ein Urheberrechtsverstoß wenn Person A auf seiner Website eine
umfangreiche Sport-Datenbank anlegt? Beispielhaft z.B. Basketball: Würde man
nun jegliche Ergebnisse bis zum Jahre 1950 oder was auch immer veröffentlichen -
Diese Daten hätte man ja zwangsläufig von irgend einer Quelle zu beziehen,
würde nun der Datensatz (Namen der Teams etc. - Anordnung der Spiele)
identisch sein mit einem anderen Datensatz im Internet, würde dies ausreichen,
um jemanden verklagen zu können? Im Grunde wäre ja auch hier eigentlich
der Fall so, dass man die Daten natürlich auch von sonstwo haben könnte. Da
es sich ja um redaktionellen Inhalt handelt, hoffe ich, dass dies kein Problem ist?
Es ist ja quasi nur das "Aufschreiben", was den Urheber dabei ausmacht,
die Spiele an sich etc. sind ja vollkommen öffentlich, von daher könnte es ja
auch theoretisch Zufall sein, wenn die Spielreihenfolge etc. identisch ist.

3) Alles in allem - Muss man, wenn man im Printzip wie hier in beiden Fällen
umschrieben relativ öffentlich und allgemein offene Begebenheiten - irgendwas
befürchten? Es ist in dem Sinne ja quasi einfach eine "historische Aufzeichnung"
von Fakten.

Vielen Dank schonmal für Rückmeldung und allen
Usern eine schöne Nacht !
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 21:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrecht auf "öffentlichen" Daten?

Zitat:
1) Wäre es ein Urheberrechtsverstoß wenn Person A auf seiner Website das TV-Programm des Senders XY veröffentlicht, da er dies aus der Zeitschrift AB tätigt? Wobei man natürlich beachten muss, dass niemand belegen kann, woher er diese Daten hat - Im Grunde wäre daher unter diesem Aspekt nichts zu befürchten, oder?
Auf ein Fernsehprogramm gibt es meiner Meinung nach kein Urheberrecht, die Schöpfungshöhe fehlt da. Das hat nichts damit zu tun, dass die Daten öffentlich verfügbar sind.
Zitat:
2) Wäre es ein Urheberrechtsverstoß wenn Person A auf seiner Website eine
umfangreiche Sport-Datenbank anlegt? Beispielhaft z.B. Basketball: Würde man nun jegliche Ergebnisse bis zum Jahre 1950 oder was auch immer veröffentlichen - Diese Daten hätte man ja zwangsläufig von irgend einer Quelle zu beziehen, würde nun der Datensatz (Namen der Teams etc. - Anordnung der Spiele) identisch sein mit einem anderen Datensatz im Internet, würde dies ausreichen, um jemanden verklagen zu können? Im Grunde wäre ja auch hier eigentlich der Fall so, dass man die Daten natürlich auch von sonstwo haben könnte.
Auch da fehlt die Schöpfungshöhe, da ein Spielstand einfach ein Tatsachenbestand ist, und nichts, was ein heller Geist sich ausgedacht hat (so sollte es zumindest sein )
Zitat:
relativ öffentlich und allgemein offene Begebenheiten
Nochmal zur Vedeutlichung: Das ist nicht der Grund. Der Grund ist meiner Auffassung nach, dass es keine Werke im Sinne des Urheberrechts darstellt.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 21:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 25
Standard AW: Urheberrecht auf "öffentlichen" Daten?

Ok Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Ist echt klasse, dass ihr euch hier
zur Verfügung stellt, um ein wenig Klarheit in gewissen Angelegenheiten zu fördern.

Hatte nämlich schon befürchtet, dass hier trotz der "gegen Null gehenden
Schöpfungshöhe" trotzdem ein gewisser Funken von Urheberrecht besteht.
Aber da dies anscheinend nicht der Tatsache entspricht, bin ich nun erleichtert

Gute Nacht nochmals!
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  #4 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 21:56
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Urheberrecht auf "öffentlichen" Daten?

Zitat:
1) Wäre es ein Urheberrechtsverstoß wenn Person A auf seiner Website
das TV-Programm des Senders XY veröffentlicht, da er dies aus der Zeitschrift
AB tätigt? Wobei man natürlich beachten muss, dass niemand belegen kann,
woher er diese Daten hat - Im Grunde wäre daher unter diesem Aspekt nichts
zu befürchten, oder?
Schließe mich aaky an, auf ein Fernsehprogramm gibt es kein Urheberschutz. Das bezieht sich jedoch nur auf die Auflistung der zeitlichen Abfolge von Sendungen. Nicht aber ggf. auf zusätzliche Informationen, die evtl. in Eigenarbeit der Herausgeber erarbeitet wurden. So z.B. Angaben über Inhalt der Sendung (Kurzbeschreibung) und Bewertungen etc., hier fehlt zwar auch die Schöpfungshöhe, es bestünde aus meiner Sicht jedoch zumindest ein Leistungsschutzrecht.
Das Übertragen der Sendung selbst via Stream, ist jedoch anders zu bewerten, dafür bedarf es der Erlaubnis und Teils weiterer Rechte.


Zitat:
2) Wäre es ein Urheberrechtsverstoß wenn Person A auf seiner Website eine
umfangreiche Sport-Datenbank anlegt? Beispielhaft z.B. Basketball: Würde man
nun jegliche Ergebnisse bis zum Jahre 1950 oder was auch immer veröffentlichen -
Diese Daten hätte man ja zwangsläufig von irgend einer Quelle zu beziehen,
würde nun der Datensatz (Namen der Teams etc. - Anordnung der Spiele)
identisch sein mit einem anderen Datensatz im Internet, würde dies ausreichen,
um jemanden verklagen zu können? Im Grunde wäre ja auch hier eigentlich
der Fall so, dass man die Daten natürlich auch von sonstwo haben könnte. Da
es sich ja um redaktionellen Inhalt handelt, hoffe ich, dass dies kein Problem ist?
Es ist ja quasi nur das "Aufschreiben", was den Urheber dabei ausmacht,
die Spiele an sich etc. sind ja vollkommen öffentlich, von daher könnte es ja
auch theoretisch Zufall sein, wenn die Spielreihenfolge etc. identisch ist.
Würde darauf ankommen. Denn auch auf Datenbanken kann ein Urheberschutz liegen, das 1:1 kopieren wäre deshalb eine Verletzung, sofern die Datenbank bestimmte Eigenarten und eine geistige Leistung in der Zusammenstellung bedurfte (Art der Sortierung, evtl. Schwere der Recherche usw.). Reine Ergebnisse von Spielen würde ich jedoch nicht dazuzählen. Nähere Informationen dazu schon.
So kann auch das "Aufschreiben" eine indiv. geistige Leistung darstellen, wenn hierzu eine besondere Art der Sortierung oder Anordnung gegeben ist. Es kommt halt auf den Einzelfall an und ist nicht so pauschal zu sagen.

Zitat:
3) Alles in allem - Muss man, wenn man im Printzip wie hier in beiden Fällen
umschrieben relativ öffentlich und allgemein offene Begebenheiten - irgendwas
befürchten? Es ist in dem Sinne ja quasi einfach eine "historische Aufzeichnung"von Fakten.
Es kommt halt, wie schon gesagt, auf den Einzelfall an. Es kann, muss aber nicht. Nur weil etwas "nur" eine historische Aufzeichnung ist, heißt es noch lange nicht das man hier kein Urheberrecht oder ein Leistungsschutzrecht haben kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 22:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 25
Standard AW: Urheberrecht auf "öffentlichen" Daten?

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Würde darauf ankommen. Denn auch auf Datenbanken kann ein Urheberschutz liegen, das 1:1 kopieren wäre deshalb eine Verletzung, sofern die Datenbank bestimmte Eigenarten und eine geistige Leistung in der Zusammenstellung bedurfte (Art der Sortierung, evtl. Schwere der Recherche usw.). Reine Ergebnisse von Spielen würde ich jedoch nicht dazuzählen. Nähere Informationen dazu schon.
So kann auch das "Aufschreiben" eine indiv. geistige Leistung darstellen, wenn hierzu eine besondere Art der Sortierung oder Anordnung gegeben ist. Es kommt halt auf den Einzelfall an und ist nicht so pauschal zu sagen.
Naja, was ich damit konkret meinte wäre z.B. folgendes:

In der Datenbank von XY steht z.B.

XX.Spieltag
TeamA XX - XX TeamB
TeamC XX - XX TeamD
[...]

Also prinzipiell einfach ganz grundlegende Ergebnisstatistiken, die sich
sicherlich auf vielerlei Websites auch wiederholen könnten. Mit der Anordnung
meinte ich dabei, ob es vielleicht ein "Grund" wäre jemanden anzuklagen,
wenn man die gleichen Teambegriffe (wie ein Team heißt, so heißt es nunmal,
ob man nun B. München oder Bayern München schreibt ist ja dann eigentlich
egal) besitzt, sowie die Anordnung der Spiele identisch ist. Also ob in vielen
Fällen

TeamA XX - XX TeamB
TeamC XX - XX TeamD

auch dort so übernommen wurde. Man könnte ja beispielsweise auch erst
TeamC XX - XX TeamD und dann danach TeamA XX - XX TeamB schreiben
bzw. anordnen. Zudem würden halt maximal noch Zuschauerzahlen
herangezogen werden, aber ich glaub das sind alles rein statistische Daten,
die nicht wirklich unter Urheberschutz fallen würden, oder? Wenn ich z.B.
wöchentlich die reinen Ergebnisse aus einer Sportzeitschrift rausschreibe
und deren "Folge" beibehalte, ist es natürlich naheliegend, dass ich am Ende
einer jeden Saison auch eine identische Anordnung der einzelnen Spiele habe.
Also das ist halt die grundlegende Frage die sich mir stellt, ob man einem in
diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung vorwerfen könnte - Man könnte ja
schließlich in einem Zufall von 1:100... durch das Abschreiben der Ergebnisse
aus dem Videotext zur gleichen Anordnung gelangen ... von daher dürfte
dies ja kein Kriterium sein nehm ich an.
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