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| Anzeige ich wollte euch fragen, wie das Urheberrecht aussieht, wenn wir von öffentlichen Fakten und Begebenheiten sprechen, die man sich von den Medien (z.B. hierbei Internet) beschafft - Beispiele: 1) Wäre es ein Urheberrechtsverstoß wenn Person A auf seiner Website das TV-Programm des Senders XY veröffentlicht, da er dies aus der Zeitschrift AB tätigt? Wobei man natürlich beachten muss, dass niemand belegen kann, woher er diese Daten hat - Im Grunde wäre daher unter diesem Aspekt nichts zu befürchten, oder? 2) Wäre es ein Urheberrechtsverstoß wenn Person A auf seiner Website eine umfangreiche Sport-Datenbank anlegt? Beispielhaft z.B. Basketball: Würde man nun jegliche Ergebnisse bis zum Jahre 1950 oder was auch immer veröffentlichen - Diese Daten hätte man ja zwangsläufig von irgend einer Quelle zu beziehen, würde nun der Datensatz (Namen der Teams etc. - Anordnung der Spiele) identisch sein mit einem anderen Datensatz im Internet, würde dies ausreichen, um jemanden verklagen zu können? Im Grunde wäre ja auch hier eigentlich der Fall so, dass man die Daten natürlich auch von sonstwo haben könnte. Da es sich ja um redaktionellen Inhalt handelt, hoffe ich, dass dies kein Problem ist? Es ist ja quasi nur das "Aufschreiben", was den Urheber dabei ausmacht, die Spiele an sich etc. sind ja vollkommen öffentlich, von daher könnte es ja auch theoretisch Zufall sein, wenn die Spielreihenfolge etc. identisch ist. 3) Alles in allem - Muss man, wenn man im Printzip wie hier in beiden Fällen umschrieben relativ öffentlich und allgemein offene Begebenheiten - irgendwas befürchten? Es ist in dem Sinne ja quasi einfach eine "historische Aufzeichnung" von Fakten. Vielen Dank schonmal für Rückmeldung und allen Usern eine schöne Nacht |
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| Ok Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Ist echt klasse, dass ihr euch hier zur Verfügung stellt, um ein wenig Klarheit in gewissen Angelegenheiten zu fördern. Hatte nämlich schon befürchtet, dass hier trotz der "gegen Null gehenden Schöpfungshöhe" trotzdem ein gewisser Funken von Urheberrecht besteht. Aber da dies anscheinend nicht der Tatsache entspricht, bin ich nun erleichtert Gute Nacht nochmals! |
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Das Übertragen der Sendung selbst via Stream, ist jedoch anders zu bewerten, dafür bedarf es der Erlaubnis und Teils weiterer Rechte. Zitat:
So kann auch das "Aufschreiben" eine indiv. geistige Leistung darstellen, wenn hierzu eine besondere Art der Sortierung oder Anordnung gegeben ist. Es kommt halt auf den Einzelfall an und ist nicht so pauschal zu sagen. Zitat:
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In der Datenbank von XY steht z.B. XX.Spieltag TeamA XX - XX TeamB TeamC XX - XX TeamD [...] Also prinzipiell einfach ganz grundlegende Ergebnisstatistiken, die sich sicherlich auf vielerlei Websites auch wiederholen könnten. Mit der Anordnung meinte ich dabei, ob es vielleicht ein "Grund" wäre jemanden anzuklagen, wenn man die gleichen Teambegriffe (wie ein Team heißt, so heißt es nunmal, ob man nun B. München oder Bayern München schreibt ist ja dann eigentlich egal) besitzt, sowie die Anordnung der Spiele identisch ist. Also ob in vielen Fällen TeamA XX - XX TeamB TeamC XX - XX TeamD auch dort so übernommen wurde. Man könnte ja beispielsweise auch erst TeamC XX - XX TeamD und dann danach TeamA XX - XX TeamB schreiben bzw. anordnen. Zudem würden halt maximal noch Zuschauerzahlen herangezogen werden, aber ich glaub das sind alles rein statistische Daten, die nicht wirklich unter Urheberschutz fallen würden, oder? Wenn ich z.B. wöchentlich die reinen Ergebnisse aus einer Sportzeitschrift rausschreibe und deren "Folge" beibehalte, ist es natürlich naheliegend, dass ich am Ende einer jeden Saison auch eine identische Anordnung der einzelnen Spiele habe. Also das ist halt die grundlegende Frage die sich mir stellt, ob man einem in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung vorwerfen könnte - Man könnte ja schließlich in einem Zufall von 1:100... durch das Abschreiben der Ergebnisse aus dem Videotext zur gleichen Anordnung gelangen ... von daher dürfte dies ja kein Kriterium sein nehm ich an. |
| Tags: daten, urheberrecht |
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