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  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 22:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2007
Beiträge: 2
Standard probleme bei ebay


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Angenommen man wollte bei ebay eine konzertkarte verkaufen und habe einen Bild des Plans vom Konzertsaal eingestellt. Nun bekommt man von demjenigen der diesen Plan etworfen hat eine böse Email mit der Aufforderung dieses Bild zu entfernen wegen Urheberverletzung.
Am Abend bekommt man bereits eine 2. email daß jetzt einen Anwalt eingeschaltet wird da man nicht reagiert hätte. Kann der Urheber da wirklich evt Schadenersatz verlangen? erstens kann ich mir nicht vorstellen daß er durch diese Veröffentlichung Schaden erlitten hat und zweitens müßte er doch eine vernünftige Frist geben um dieses Bild zu entfernen, wer kann mir hierzu etwas sagen, vielen lieben Dank!! Chiara
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2007, 23:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: probleme bei ebay

Zum Urheberrecht. Selbstverständlich hat ein Urheber das Recht, eine Veröffentlichung seines Werkes zu unterbinden, wenn es denn ein Werk nach Urheberrecht darstellt. Was ich bei einem Sitzplan stark bezweifle, dass hier die Schöpfungshöhe erreicht ist. Aber darüber könnte man streiten (eventuell könnten irgendwelche "sonstigen Rechte" [Leistungsschutzrechte] berührt sein - ähnlich den Stadtplänen)
Und sollte es ein Werk sein, der Urheber kann auch Schadensersatz verlangen. Anders als in Amerika aber nur für tatsächlichen Schaden. Und den sehe ich in dem Beispiel eher als extrem gering an.

Und dann zur Form. Emails? Welche Emails? Solange man nicht darauf reagiert, muss der andere erstmal den Zugang nachweisen können. Kann er nicht, wenn man nicht antwortet Schließlich könnten die ja im Spamfilter des Providers hängengeblieben sein ... Also wer sowas macht, sollte sich schon die richtige Form raussuchen.

Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das irgendein Anwalt - es sei denn es ist ein Bruder oder dicker Kumpel - sich für sowas innerhalb dieser Zeit hergibt. Jeder Anwalt sollte geltendes Recht kennen, und dazu gehören auch vernünftige Fristen.

Also kurz: Die Forderung würde ich vielleicht als begründet ansehen, auch wenn ich Zweifel an der "Schöpfungshöhe" habe, würde ich das Bild einfach entfernen. Aber was die Vorgehensweise angeht, wie der Urheber sein "Recht" durchsetzen will, finde ich die eher einen Abklatsch der Horroszenarien der modernen meinungsbildenden Medien und voller Unkenntnis der rechtlichen Grundlagen in Deutschland. Das würde mir nur ein müdes Lächeln und ein zweimaliges "OK" beim Löschen der Mails abringen können

[SIZE="1"]ps: Ich habe deinen Beitrag ein klein wenig editiert [/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 13:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2007
Beiträge: 2
Standard AW: probleme bei ebay

Vielen Dank für die schnelle Antwort, schöne Grüße! Chiara
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