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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 17:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2007
Ort: NRW
Beiträge: 6
Frage Früher, als es noch kein MP3 gab


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Hallo,

ich habe mal eine Frage, die mir beim Lesen der Beiträge hier andauernd im Kopf rum ging. Es gab mal Zeiten, da gab es noch keine MP3's. So früher in den 80er Jahren. *g* Damals hat man seine Vinyl-Langspielplatten gerne mal auf Casette aufgenommen - um die Platte im "Walkman" (ohne CD) zu hören. Damals hat man auch gerne für Freunde Tapes mit einzelnen Stücken von Platten die man besaß zusammengestellt. Waren gern gesehene Geschenke, bes. wenn auch noch von Hand gebastelte Cover im Spiel waren.

Nun meine Frage: Das damals war ja im Grunde nix anderes als würde man heute einem Freund ein Lied von einer CD MP3en und dem geben. Das ist nun aber wohl illegal (oder doch nicht? *wunder*). Dann war das aber doch schon damals mit den Tapes illegal. Oder wie? Oder was?


Wie sähe das denn heute aus, wenn man so ein Tape von damals digitalisiert um den Inhalt vor der Verrotung zu bewahren?
Und sähe die Rechtslage anders aus, wenn das entsprechende Musikstück nicht mehr erhältlich ist, weil die damalige Plattenfirma nicht mehr existiert und es die Band auch nicht mehr gibt? Oder ist sowas für "rechtskonformes Verhalten" gar nicht relevant?

Mich hat das echt verwirrt jetzt. Deshalb wäre ich für Aufklärung dankbar.
__________________
out of order
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  #2 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 18:34
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Früher, als es noch kein MP3 gab


Kann alles im § 53 UrhG gefunden werden:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html

Die Analoge Kopie ist auch weiterhin erlaubt, die digitale nur wenn kein Kopierschutz umgangen wird.
Die Weitergabe an Dritte ist ebenfalls beschränkt. So ist dies nur im engsten Familienkreis erlaubt, nicht an andere wie Kollegen oder Schulfreunde etc., weterhin gilt nach der bish. Rechtssprechung eine Höchstgrenze von 3 Kopien für den privaten Gebrauch. Auch hat jegliche Vervielfältigung unentgeltlich zu geschehen.
__________________
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