Ich wurde angeklagt, durch fünf selbständige Handlungen zur Täuschung im Rechtsverkehr unechte Urkunden hergestellt und gebraucht zu haben,
dabei in drei Fällen tateinheitlich hierzu in der Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vormögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Vorspieglung falscher Tatsachen einen Irrtum erregte.
Vergehen:
Strafbar §§263 Abs.1, 267 Abs. 1 52,53 StGB
Ich bereits bei der polizeilichen Vernehmung meinen Fehler eingestanden, sowie auch bei meinem damaligen Arbeitgeber. In meinem polizeilichen Führungszeugnis sind bisher keine Einträge.
Was habe ich zu befürchten?