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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige bei dem ganzen MP3-Durcheinander ist es echt schwer noch durchzublicken. Deshalb hab ich dazu noch einige Fragen: 1. Der Besitz von Dateien im Format "MP3" ist doch nach wie vor legal, oder? 2. Womit weise ich im Zweifelsfall nach, daß ich das Recht habe eine MP3-Datei zu besitzen? 3. Wonach suchen diese "Abmahngeier"? Danach ob ich MP3's auf meiner Festplatte habe? Danach ob ich in Tauschbörsen downloade? Danach ob ich überhaupt irgendwas im Internet downloade? 4. Ist das Scannen meiner Festplatte um festzustellen ob ich illegal MP3's besitze legal? Sind vielleicht etwas eigenartig die Fragen, aber nicht von ungefähr. Weiha, das klingt so an den Haaren herbeigezogen, was jetzt kommt, das kann nur real sein und stimmen. Und zwar: wie sieht das aus, mein Nachbar mp3't seine CD-Sammlung auf einer externen Festplatte. Wenn diese Festplatte an meinem Rechner hängt, bspw. weil ich von meinem Rechner der (im Vergleich zum Nachbarsrechner) ordentlich funktioniert die Festplatte technisch überprüfen will, begeht dann irgendjemand eine Urheberrechtsverletzung? Wenn jetzt aufgrund meines Internetzugangs diese Festplatte gescannt würde und jemand auf die Idee käme mich abzumahnen etc., wäre das dann Rechtens? (okay, bei dieser letzten Frage habe ich jetzt etwas rumgesponnen, sowas ist noch nicht passiert) Ich glaube ich werde langsam Paranoid - Schäuble-Republik sei Dank...
__________________ out of order |
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| Zitat:
Zitat:
Auch der Besitz der Original-CD, ohne Kopierschutz, ist ein Beweis für den legalen Erwerb der Datei. Aber da es bei Streitfällen (bisher) sowieso um den Upload geht, sind diese eigentlich (noch) egal. Zitat:
Zitat:
Da braucht man nichts scannen, denn der Besitz der MP3s selber ist ja nicht strafbar, nur deren rechtswidrige Verbreitung. Zitat:
Der Rest deiner Frage erübrigt sich, da ja nichts gescannt wird. Außer du hast paralel eine Tauschbörse am laufen und das Wechsellaufwerk ist ebenfalls als Shared-Ordner angegeben und die dortigen Dateien werden hochgeladen. Dann wärst du derjenige der haftbar gemacht wird, jedenfalls dann, wenn der Anschluss auf deinen Namen läuft. Zitat:
Auch wenn ich diese Bundes-Trojaner-Geschichte für ein Endpfeiler unserer Demokratie halte... aber das ist etwas anderes.
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| Hallo, wollte nochmal nachhaken: Also wenn jemand von irgendwo in der Vergangenheit (sei es paar Jahre schon her) definitiv illegale MP3s geladen hat, da er sich noch gar nicht so damit auskannte oder eine CD ins MP3 Format umgewandelt und dann CD verkauft hat. - Sollte er diese oder womöglich noch jede andere nicht mehr eindeutig als gekauft feststellbare MP3 sofort von der Festplatte löschen oder kann er diese unbesorgt weiter hören ohne Angst zu haben, dass er dadurch Ärger bekommen könnte, da er sie ja nicht verbreitet? Oder hat da das neue Gesetz ab 2008 (oder irgend ein anderes) nachwirkend!! eine Bedeutung? Nebenbei: Muss man selbst beweisen, dass MP3s legal sind oder die Gegner-Partei? Geht mir darum, dass bestimmt nicht jeder von jeder der vielen MP3s eine Quittung aufhebt (vor allem über viele Jahre) geschweigedenn immer eine bekommt. Danke für Info! |
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| Also rückwirkend haben Gesetze schon garkeine Wirkung. Wenn Autofahren ab 01.01.2008 verboten werden würde, dürfte man niemanden bestrafen der im Dezember noch gefahren ist. Ähnlich ist es hier auch. Da der Besitz von MP3s auch nicht verboten ist, braucht man da sowieso keine Angst haben. Auch muss ein evtl. Kläger nachweisen das diese Dateien illegal beschafft wurden, er will schließlich etwas von jemanden, also hat er auch nach meiner Ansicht die Beweispflicht zu erbringen. Dies kann z.B. durch Verbindungsdaten etc. geschehen. Da der Download auch nicht zwingend strafbar ist, sondern nur der Upload, also die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken (zumindest bis 01.01.2008, ab dann ist auch der Download enger gefasst), wird man hier auch nichts zu befürchten haben. Bei einem Rip von einer Original CD, die anschließend verkauft wird, muss man aus meiner Sicht her die Dateien auch nicht löschen. Im § 53 (Privatkopie) ist jedenfalls an keiner Stelle davon die Rede das man auch das Original auf ewig besitzen muss. Es heißt nur das keine rechtswidrige Vorlage verwendet werden darf. Zum Zeitpunkt der Kopien war das Original ja im eigenen Besitz, nur weil man die CD später verkauft, werden aus meiner Sicht die legalen Kopien nicht plötzlich illegal. Was jedoch nicht erlaubt wäre, sind Rips bei denen ein offensichtlicher Kopierschutz umgangen wurde, diese Dateien wären dann rechtswidrig. Ob das jemand rausbekommt, ist dann eine andere Sache und wohl unwahrscheinlich.
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| Zitat:
Sprich: Wenn einem jetzt nachgewiesen wird, dass man jetzt eine bestimmte Datei gezogen hat, kann man sich kaum damit herausreden, dass man vor x Jahren mal die CD hatte, wenn man dafür keinen Nachweis hat ... |
| Tags: besitzen, illegal, mp3s |
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