Direkt drin steht das auch nicht, versteckt sich meist unter Decknamen wie "pädagogische Maßnahmen" oder eben solchen Begrifflichkeiten wie hier:
Zitat:
§ 61
Ordnungsmaßnahmen Verfügung der Bez.Reg. Hannmover-Dez. 409
(1) Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.
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Ergänzend dazu aus der Verfügung der BezReg, wo es sogar wörtlich erwähnt wird.
Zitat:
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Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen auf die Schülerin oder den Schüler, die ihre Grundlage im Schulverhältnis haben. Die Schule ist in der Kreation von Erziehungsmitteln frei, solange diese nicht die Intensität von Ordnungsmaßnahmen erreichen. Erziehungsmittel sind z.B. das Umsetzen einer Schülerin oder eines Schülers in der Klasse, das Nachsitzen in Form besonderer schulischer Arbeitsstunden unter Aufsicht, der schriftliche Tadel, Verweis aus dem Unterrichtsraum, vorübergehende Wegnahme von Gegenständen, zusätzliche häusliche Arbeiten etc.. Ggfs. muss aber die Aufsicht sichergestellt oder es müssen die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden.
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