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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Ich weiß jetzt zwar nicht ob das das richtige Forum dafür ist aber ich frage einfach mal. Wenn das nicht das richtige ist einfach löschen. Darf ein Lehrere die Schüler länger in der Schule festhalten wenn laut Stundenplan die Schule um die Uhrzeit zu ende ist und vorher nichts angesagt wurde. MFG Leon122 |
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| Ist wohl eher nicht das richtige Forum, da es hier um Internet-Recht geht. Aber früher hat man sowas Nachsitzen genannt, oder Ansonsten kommt es wohl darauf an, ob dafür ein triftiger Grund besteht oder ob es aus reiner Schikane geschieht. Ist meiner Meinung nach eher ein Fall für den "Elternabend" (gibt es sowas eigentlich noch?) als für ein Rechtforum |
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| Ich frage aus reiner interesse. Nachsitzen ist ja das eine. Aber wie gesagt wenn nichts angesagt wurde. Das der schüler länger bleiben muss. Leider ist dies das einzige Forum das ich kenne das sich mit diesem Thema beschäftigt. Und meine frage ist ja eher ob das rechtlich erlaubt ist. Ich frage jetzt eigentlich nur aus reiner interesse da es bei einem Freund immer öfter vorkommt. |
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| Zitat:
Aber ein Gesetz oder ähnliches, was sowas verbietet oder erlaubt, kenne ich persönlich nicht. Muss aber dazu sagen, derartige Rechtsgebiete sind mir vollständig unbekannt, und als es mich noch betroffen hat, hab ich mich nicht im Geringsten für Recht interessiert. Aber vielleicht weiß ja jemand mehr |
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| Kommt halt darauf an was im Schulgesetz deines jeweiligen Bundeslandes steht. In der Regel haben Lehrer die Möglichkeit pädagogische Maßnahmen zu verhängen. kA was du unter "länger festhalten" verstehst, ich würde darin jetzt auch ein Nachsitzen sehen. Wenn du darunter verstehst das der Lehrer die Stunde etwas "überzieht", dann muss man eben bleiben. Bei mir galt noch der Spruch "Der Lehrer schließt die Stunde, nicht der Schüler". Ansonsten kommt es eben auf die Gründe an, warum er jemanden länger dort behalten will und es kein Nachsitzen oder Überziehen des Unterrichtes ist. Hadelt es sich um außerschulische Aktivitäten (Ausflug oder Veranstaltung die nicht angekündigt wurde, sondern spontan erfolgen, aus welchen Gründen auch immer), würde ich sagen das der Lehrer den Schüler länger an der Schule halten kann, sofern es dem pädagogischen Auftrag dient. Aber so genau kenne ich mich im Schulrecht auch nicht aus. :mrgreen:
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| Tags: festhalten, laenger, schueler |
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