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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige In erster Linie geht es nicht im mich. Dennoch habe ich da eine Frage. Ich besuche schon seit langen einen Chat. Doch seit neuesten wird da härter durchgegriffen, was unwahrheitsgemäße Angaben zur Person angeht. Laut AGBs verpflichtet sich ein User dazu, Angaben zu Personen wahrheitsgemäß anzugeben. Hin und wieder erlebe ich nun, dass User einfach und ohne Vorwarnung gesperrt werden. Ein Beispiel: Ein User hatte in seinen Profil statt Deutschland Guatala eingetragen. Ob es nun aus Spaß war, das weiss ich nicht. Fakt ist, der User wurde daraufhin ohne Vorwarnung gesperrt. Doch ich bin der Meinung, dass die Betreiber das nicht so einfach dürfen. Im Internet so wohl auch in Chats hat man eine Anonymität, bei der es eigentlich gar nicht möglich ist, die tatsächliche Identität zu überprüfen. Zumindest in dem Chat wo ich mich aufhalte. Ich komme aus Berlin. Ich könnte selbst eine korrekte Anschrift aus Hamburg angeben. Woher wollen die wissen ob die Anschrift richtig ist. Und woher nehmen die sich das Recht, User vor die Tür zu setzen, die zwar vermeintliche Angaben haben aber isch im chat korrekt verhalten und den Chatablauf nicht stören. Nun ist meine Frage, kann so was ein Betreiber so einfach tun? Oder sind da auch Grenzen gesetzt? Vielleicht weiss auch einer einen interessanten Link für mich. Ich würde mich über eine Antwort freuen.
__________________ Mit freundlichen Grüssen Marco Gassner |
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| Hallo, Vor kurzer Zeit habe ich ein Programm entwickelt, das ausschliesslich dazu dient, auf den Chat der Seite www.chatcity.de zuzugreifen. Ich habe die AGB dieses Chats gelesen und komme zum Schluss, dass mein Programm in keinem Fall gegen irgendeinen Punkt dieser AGB verstoesst. Dennoch habe ich ein mulmiges Gefuehl. Ich moechte mein Programm und dessen Quelltext veroeffentlichen, bin aber besorgt, dass der Chatbetreiber eventuell rechtliche Schritte gegen mich einleiten wird, sollte ich denn mein Programm der Allgemeinheit zur Verfuegung stellen. Meine Fragen: Darf der Betreiber mir die Benutzung des Programms verbieten? Darf der Betreiber mir die Veroeffentlichung des Programms verbieten? Die AGB dieses Chats ist unter http://www.chatcity.de/cc1/chattiquette2.html zu finden. Mit freundlichen Gruessen Thunfisch |
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| Zitat:
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| Zitat:
Etwas anders sieht es aus, wenn das Angebot kostenpflichtig ist und ein Vertrag zwischen Anbieter und User besteht, aber dann ist ein Aussperren bei Verstoss gegen die AGB immer noch gerechtfertigt. |
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| Der Grund dafür ist das der Anbieter sonst kein Virtuelles Hausrecht sinnvoll durchsetzen kann ... weiß nicht BGB § 1062 oder sowas . Für korrekte Angaben bestätigst Du auch die AGB oder Du kannst eben nicht rein . Ich finde daas gut, weil so manche Idioten nicht einen Chat oder auch ein Forum zerstören können ohne daran gehindert zu werden |
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