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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2007, 11:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 1
Standard Wem gehört das Recht an der Domain??


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Hallo,

Folgende Frage: Vor einigen Jahren wurde durch jemanden für einen Betrieb ein Internetauftritt inkl Domain eingerichtet. Die Domain wurde auf den Namen der Firma und nicht desjenigen registriert, der das eingerichtet hat.Vor längerer Zeit (1-2 Jahren) wurde der Vertrag mit der Firma die die Internetpräsenz eingerichtet hat gekündigt.

Jetzt möchte man selber den Internetauftritt einrichten und hat versucht die Domain auf den eigenen Namen anzumelden, musste dabei aber feststellen, das die Domain noch immer auf diese Firma angemeldet ist. Diese verlangt nun eine Übernahmezahlung von 1500 Euro!!!!

Meine Frage lautet nun, ob das rechtens ist. Ich bin der Meinung, dass die rechte bei dem Betriebsbesitzer liegen, der auf der Homepage dargestellt wird. In der http-Adresse kommt sowohl der Betriebsname als auch der Ort vor, so dass die Domain genau diesem einen Betrieb zuzuordnen ist.

Was meint Ihr dazu?!?Vielen Dank für Eure Meinung!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.11.2007, 11:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Wem gehört das Recht an der Domain??

Prinzipiell liegt das Recht an einer Domaine immer bei dem, der sie registriert hat. Es sei denn, Namens- oder Markenrechte stehen dem entgegen, was ich aber hier nicht erkenne.

Warum sollten die also nicht dafür Geld verlangen können, wenn sie Besitzer der Domain sind?

Urheberrecht interessiert hier nicht im Geringsten, es geht hier ja nicht um die Inhalte, sondern die Domain. Also ist eher Eigentumsrecht die Grundlage. Und ein Eigentümer jkann mit seinem Eigentum machen, was er will (solange es nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet)

[SIZE="1"]Ps: Habe deinen Beitrag ein wenig abgeändert[/SIZE]
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