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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Jeder hat das Recht am eigenen Bild. Auch könnte man in seinen weiteren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn man z.B. lächerlich gemacht. Die Forderung ist durchaus begründet und kann auch rechtliche Folgen mit sich bringen. Zitat:
Und man muss durchaus unterscheiden zwischen den Medien und einer persönlichen Homepage. Obwohl die Medien auch nicht alles zeigen dürfen (in vielen Fällen muss die Zustimmung eingeholt werden - sehr oft verbunden mit der Zahlung einer kleinen "Überredung"), sind die Bedingungen für Journalismus etwas anders. So kann aus informellen Gründen durchaus auch eine Veröffentlichung ohne Genehmigung möglich sein, wenn es eigentlich um einen anderen Sachverhalt als die abgebildete Person geht. Ich wäre mit einer vorschnellen Einschätzung "mir kann eigentlich nichts passieren, sieht man ja täglich im Fernsehen" sehr vorsichtig. Zitat:
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| Schließe mich aaky an. Bei TV Total ist es mest auch nicht vergleichbar. Zum einen haben Personen aus Talkshows die er da oft zeigt vor ihrem Auftritt meist eine Erklärung unterzeichnet, das der Sender die Bilder verwerten kann. Ob nun in positiver oder negativer Weise, kommt auf den Vertrag an. Bei Nachrichtensprechern oder Moderatoren ist das etwas anderes und bei "Promis", egal ob Kategorie A, B oder C hat das i.d.R. etwas mit dem Begriff "Personen des Zeitgeschehens" oder Zeitgeschichte zu tun, sofern die Aufnahmen keine Intimsspähre verletzen. Als weiteres gibt es noch diejenigen Personen die Aufgrund von aktuellen Geschehnissen gezeigt werden dürfen, aber nur so lange das Ereignis "aktuell" ist und auch das Gezeigte damit zu tun hat, bzw. ein öffentliches Interesse besteht. Waren glaube ich die wichtigsten Fälle mal grob dargestellt. Ansonsten gilt in dem Fall hier das Allgem. Persönlichkeitsrecht oder informationelles Selbstbestimmungsrecht auf das er sich berufen kann. Der Mann ist keine Person mehr vom öffentlichen Interesse oder des Zeitgeschehens. Er könnte deshalb meiner Meinung nach durchaus auf Unterlassung klagen, man muss sich ja schließlich nicht auf alle Ewigkeit lächerlich machen müssen, auch wenn man das mal im Fernsehn gemacht hat. Ihm ist das vielleicht nun peiinlich und möchte nicht das es weiter öffentlich gemacht wird. Wäre so als wenn man dich heute in einer peinlichen Aktion filmt, im Moment wirkt es vielleicht noch cool und lustig, aber in einigen Jahren ist dir es peinlich und könnte evtl. auch beruflich etc. schaden. Deshalb willst du es entfernt haben von so einer Plattform. Verständlich oder?
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| Tags: beteiligten, klage, video, youtube |
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