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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Handelt es sich um eine "Firma" nach dem HGB? Dann könnte auch hieraus ein Namensschutz bestehen, ansonsten aus geschäftlichen Verkehr oder durch Eintragung beim DPMA oder eben das bereits genannte Namensrecht nach BGB. Weiterhin kann eine Domain, sofern diese dem Unternehmungsnamen entspricht, also inklusive TLD, nach meiner Kenntnis einen Schutz genießen. Jedoch wäre der Teil "-Sport." bzw ".sport-" nicht als schützbarer Teil anzusehen, sondern nach meiner Ansicht lediglich die genauer beschreibende Hälfte. Wobei es auch hier darauf ankäme ob es sich um einen Gattungsbegriff bzw. Familienname handelt oder nicht.
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| Tags: darf, fast, gleichen, konkurrent, namen, verwenden |
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