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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2007, 10:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 2
Standard Eröffnung eines E-shops


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Nehmen wir mal an, dass der Herr Beispiel (erfundene Person) einen Onlineshop eröffnen will. Weil es momentan nicht so gut läuft.

Her Beispiel ist bereits Selstständig als Versicherungsvertreter. Hrr Beispiel hat auch ein Gewerbe als Versicherungsvertreter angemeldet.

1 Müsste Herr Beispiel ein extra Gewerbe anmelden oder ein Nebengewerbe oder würde es reichen wennn Herr Beispiel sein bisheriges Gewerbe erweitert. (Wie gesagt Onlineshop)

2 Wie würde dieser Herr Beispiel an die AGB´s kommen die er für einen Onlineshop bräuchte.

3 Herr Beispiel macht zur Zeit Jährlich die Steuererklärung. Da Herr Beispiel dann demnächst Waren verkauft, muss er ja monatlich Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
a Würde er eine 2. Steuernummer erhalten?
b Würde es Herrn Beispiel möglich sein, dass er genau das monatlich ans Finanzamt überweist was er auch tatsächlich in dem Monat eingenommen hat? Oder würde kein weg an der Ust. Vorauszahlung vorbei führen?
c Würde eine genaue Gegenüberstellung, also Einnahmen/Ausgaben ausreichen?

4 Nehmen wir mal an Herr Beispiel möchte im Internet Dessous verkaufen, evtl. später Erotik artikel. Reicht da die Bezeichnung "Internet Handel von Waren aller art" aus, um das Gewerbe nicht wieder erweitern zu müssen?

5 Würde es ausreichen wenn der Herr Beipsiel evtl. die Form des e.K. in Anspruch nimmt?

6 Müsste dann Herr Beipiels Name mit e.K. dann evtl auch ins Logo?

Fragen über Fragen...

PS.: Schönes Forum

PPS.: Brauche ich neben meinem Geschäftskonto, ein zweites Geschäftskonto?

Geändert von alker (12.11.2007 um 11:27 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2007, 17:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Eröffnung eines E-shops

zu 1. Wenn das geht, kann man das Gewerbe erweitern. Ansonsten eben ein neues anmelden. Auskunft dazu sollte jedes Gewerbeamt geben können.

zu 2. Abgesehen davon, dass AGBs nicht zwingend notwendig sind, wenn er welche haben will, selber schreiben. Es gibt ein paar Vorlagen im Netz, aber die sind immer mit Vorsicht zu genießen. Am sichersten ist es, man lässt die von eoinem Anwalt erstellen (kostet zwar Geld, dafür ist man auf der sicheren Seite)

zu 3a Hat er noch keine? Müsste er doch eigentlich bereits haben, wenn er ein gewerbe hat. Eigentlich gibt es keine zweite.

zu 3b Da führt nichts vorbei. Allerdings gibt es bei geringen Umsätzen (ein paar Tausend im Jahr) die Möglichkeit der Istbesteuerung. Es muss also erst dann die USt. abgeführt werden, wenn die UZahlung reinkommt. Auiskünfte dazu gibt es bei allen Existenzgründerzentren u.ä.,beim Finanzamt, Steuerberater ... Auch gibt es eine Kleinunternehmerregelung, nach der keine Ust. abgeführt, aber auch keine geltend gemacht werden kann

zu 3c Kommt auf den Umsatz an. Wie Istbesteuerung ist auch das vom Umsatz abhängig. Aber um eine Steuererklärung am Ende des Jahres kommt manm auch nicht herum.

zu 4 Reicht eigentlich. Ist aber vom Gewerbeamt abhängig, inwieweit die das zulassen. Ist eine Regelung, die von der Gemeinde anhängt.

zu 5 e.K ist schon mit einem Eintrag ins Handelsregister verbunden. Da kommt man dann um eine ordnungsgemäße doppelte Buchführung kaum herum. Ich persönlich würde eine Personengesellschaft als völlig ausreichend ansehen. Infos zu den Rechtsformen gibt es auch bei den bereits genannten Stellen.

zu 6. Wenn e.K. muss es in der Firmenbezeichnung stehen. Im Logo nmicht unbedingt, der Firmennname muss sowieso überall stehen. Was bei welcher Rechtsform angegeben werden muss -> Infos

Und was die Kontos angeht: Ist eben von der Buchhaltung abhängig.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2007, 13:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Eröffnung eines E-shops

zu 3a Natürlich hat Herr Beispiel eine Steuernummer, nur ging es mir darum 2. Gewerbe = 2. Steuernr. aber diese Frage hat sich wohl erledigt

zu 3c Das mit der Ist Besteuerung hört sich interessant an.

Dann erstmal schönen Dank, Ich werde mich mal für Herrn Beispiels fall bei den genannten stellen informieren.

Schönen Tag noch.
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