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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2007, 21:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2007
Beiträge: 2
Standard Hitler-Bilder und Forum


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Hallo erst einmal
Ich bin seit einiger Zeit in einem Forum angemeldet, in dem wir regelmäßig kleinere und größere Events und Wettbewerbe statt finden lassen.
Zur Zeit haben wir eine Mr.-Wahl am laufen und unsere erste Aufgabe für die Herren besteht darin, uns zu erzählen, warum ausgerechnet er Mr. des Forums werden sollte.
So weit so gut...
Nun hat einer der Herren ein etwas komplizierten Beitrag geschrieben, bei dem einer der Admintösen und mir die Köpfe rauchen, ob unser Chef da nun ärger bekommen könnte oder nicht <^^>"

Sein beitragsabschließender Satz war:
Zitat:
Und wenn das noch nicht überzeugt hat: Entweder Er(1) oder Er(2).
(1) verlinkte dabei zu seinem Avatar und (2) zu einem gezeichneten Bild von Hitler auf welchem auch das Hakenkreuz zu sehen ist (nämlich auf der roten Armbinde, wie es bei den damaligen Uniformen nun einmal üblich war).

Nun ist die Frage, in wie fern das erlaubt ist.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2007, 22:39
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Hitler-Bilder und Forum

Sagt alles das StGB:

Zitat:
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4.
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen ********sozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2007, 23:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Hitler-Bilder und Forum

Zitat:
Nun ist die Frage, in wie fern das erlaubt ist.
Und abgesehen von der bereits erwähnten Strafbarkeit: Warum löscht der Admin diesen Beitrag nicht einfach, wenn er im Zweifel ist? Im "Ernstfall" müsste er seinen Kopf dafür hinhalten.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2007, 08:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2007
Beiträge: 2
Standard AW: Hitler-Bilder und Forum

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Und abgesehen von der bereits erwähnten Strafbarkeit: Warum löscht der Admin diesen Beitrag nicht einfach, wenn er im Zweifel ist? Im "Ernstfall" müsste er seinen Kopf dafür hinhalten.
Weil wir erst einmal gesucht haben, ob so etwas nun erlaubt ist oder nicht.
Leider hat der User mit dem Bild einiges auf den Kasten und zwar mehr als meine Freundin (Admintöse) und ich.
Eine falsche Handlung und wir haben etwa 25% der Userschaft in einer Art Rebellion und da wir >2.000 User haben ist das nicht gerade wenig. Da hat man dann lieber nähere Informationen dazu
Außerdem hat besagte Freundin auch unserem Chef bescheid gegeben. Als Besitzer des Forums und des Servers sollte er entscheiden ob es ihm zu unsicher ist oder nicht.

@Styx:

Vielen Dank. ^^
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  #5 (permalink)  
Alt 13.11.2007, 08:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Hitler-Bilder und Forum

Zitat:
Weil wir erst einmal gesucht haben, ob so etwas nun erlaubt ist oder nicht.
Das ist ja okay, aber: Der Besitzer macht sich die Inhalte zu eigen. Das bedeutet, es sind seine Inhalte. Er steht hinter denen und hält seinen Kopf dafür hin.
Sicherlich mag es sein, dass man einen "Aufruhr" verursachen kann, aber andererseits ist der Betreiber eben haftbar. Und davon kann man sich auch nicht durch Disclaimer oder ähnliches distanzieren, und es hilft auch nicht zu sagen "das war der und der" ...

Aber egal, ich persönlich wäre sehr vorsichtig damit, meinen Kopf für sowas hinhalten zu wollen. Und wenn ich an etwas Zweifel habe, würde ich erst handeln , dann suchen. Denn die Haftung gilt ab Kenntnis, nicht ab Kenntnis der Unrechtmäßigkeit ...
Aber natürlich könnt ihr machen was ihr wollt, war nur als Frage und Tipp gemeint
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