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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ist eine Email, die man an einen Makler sendet, in der man die Übernahme der Maklercourtage bestätigt, rechtskräftig (die Email war nicht digital signiert, einen schriftlichen Vertrag gab es nie)? Wenn sich im Nachhinein herausgestellt, dass der Makler wahrscheinlich gar keinen Anspruch auf die Courtage hat, aber er versuchen würde, den Absender jetzt mit dieser Email unter Druck zu setzen. Kann er die Versendung dieser Email - z. B. vor Gericht - nachweisen? Vielen Dank für eure Meinung tinesch |
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| Eine Email ist nur meiner Meinung nach dann fraglich, wenn der Zugang nicht nachgesiesen werden kann. Und das steht hier ja außer Frage, da ja genau auf den Zugang abgestellt wurde. Jetzt könnte noch angezweifelt werden, ob die auch wirklich von dem angegebenen Absender stammt. Aber das kann man anhand des Inhalts sicherlich auch feststellen (es wird wohl kaum jemand eine Email mit speziellen Inhalten fälschen) Und da für sowas kein Formerfordernis besteht, kann auch die Email als Beweis angebracht werden. Sollte der Makler aber wirklich keinen Anspruch (nach Gesetz) haben, kann er eigentlich auch mit der besten Email nichts anfangen ... |
| Tags: email, rechtgueltige |
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