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Wenn "man" eine Figur aus dem Net hat (wo weder die Figur noch die Seite Auskunft über ein co. gab) diese Figur nachmalt und auf seine eigene HP lädt, da greift der Urheberschutz.
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Richtig.
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Muß der Urheber dem "Täter" vorher eine Abmahnung schicken oder kann der Urheber sofort einen RA beauftragen
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Kommt darauf an. Wenn es jemand ist, der zum Beispiel berufsmäßig mit Recht beschäftigt ist (zum Beispiel ein Anwalt

) dann muss er es erstmal selbst versuchen. Der entstehende Schaden ist so gerinmg wie möglich zu halten. Auch für den anderen. Ein Anwalt ist also nicht immer gerechtfertigt, aber im genannten Beispiel würde ich die Einschaltung eines Anwalts schon als verhältnismäßig sehen.
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und sich eine (beliebige) Summe zahlen lassen?
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Begründet sollte die Summe schon sein. Ich würde sagen maximal die Kosten des Anwalts + eine Entschädigung. Die so hoch nicht ausfallen dürfte (aber das ist einzelfallabhängig, das kann man nicht pauschal sagen). Wenn man sowas bekommt, sollte man die Summe eben von einem, der sich auskennt (genauer ein Anwalt, jemand anders darf das nicht),
prüfen lassen. Sollte man übrigens mit jeder Abmahnung machen.
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Was ist, wenn der "Täter" sofort solche ein Schreiben vom RA bekommt, darauf nicht reagiert
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Dann war der, der das Schreiben bekommt ganz schön "dumm", er hätte das
prüfen lassen sollen und eventuell der Höhe widersprechen sollen. Meistens ist es so, dass man sich dann irgendwie einigt.
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und der Urheber einen vollstreckbaren Gerichtsbeschluß erwirkt?
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Das ist dann für den "Rechtsverletzer" dumm gelaufen, da wird er kaum noch rauskommen - zumindest sollte er spätestens jetzt einen Anwalt zu Rate ziehen.
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Muß der Täter, der sofort auf die erste Kontaktaufnahme (mit Geldforderung) reagierte und das Bild vom Net nahm und sich sofort in aller Form entschuldigte, zahlen?
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Wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt ja. Wenn noch nicht, könnte die Gegenseite das bewirken.
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Was ist, wenn nichts zu "holen" ist?
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Dann wird gepfändet bis nichts mehr geht - ansonsten bleibt das eben solange stehen, bis was zu holen ist, oder es einen der beiden nicht mehr gibt ...
