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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2007, 10:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2007
Beiträge: 1
Standard Haftbarkeit bei offenem Netz


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Hallo,

in einem Vereinshaus wird ein kleines Netzwerk mit WLAN aufgebaut.
In wie weit ist der Vorstand oder wer auch immer für das Herunterladen von Dateien
und das Surfen der Mitglieder verantwortlich. Das WLAN ist geschützt. Es kommen
also nur Mitglieder ins Internet. Es gibt allerdings keine Kontrolle bzw Logfiles,
wer wann was anschaut.
Ist das ein Problem?

Wo findet man hierüber Informationen?

Danke für eure Hilfe

emmi
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2007, 14:06
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Haftbarkeit bei offenem Netz


Der Anschlussinhaber könnte für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden, zumindest als Mitstörer:

http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/609.html
http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/358.html
http://www.e-recht24.de/forum/3125-f...ad-nutzen.html (Fremdrouter zum download nutzen?)
law-blog.de/323/wlan-ungesichert-stoererhaftung/

Hierbei handelt es sich zwar um Tauschbörsennutzung via ungesichertem WLAN. Doch ist die Haftung aus meiner Sicht vergleichbar, auch wenn ich einen bestimmten Personenkreis einen Zugang zu meinem WLAN gewähre. Wenn einer dieser Personen rechtswidrige Handlungen darüber begeht, ist der Anschlussinhaber dafür verantwortlich und kann haftbar gemacht werden, sei es auch nur als Mitstörer. Außer er kann glaubhaft beweisen das es eine Dritte Person war und diese auch benennen, was z.B. durch protokollierte Zugangskonten möglich wäre.

Ansonsten in den Beiträgen zu Tauschbörsen ein wenig stöbern, dort findet sich auch vieles über die Haftung von Anschlussinhabern.
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