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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige eine Frage bezüglich der Löschung eines Accounts in einem Forum, einer Community, einem (Browser-)Game o.ä.: Kann der Administrator einer Website einen bestimmten User ohne Angabe von Gründen - bzw ohne gegen einen in den AGB/Regeln verankerten Punkt zu verstoßen - löschen? Ich wurde nämlich quasi "erpresst", einen User wiederherzustellen, da ich ihm nichts handfestes nachweisen könne (Drohung mit Anzeige usw). Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Flummy |
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| Das Thema wurde hier schon oft (auch kontrovers) diskutiert. Suche einfach mal nach "Account löschen" und ähnlichem. Meiner Meinung nach gibt es keine rechtliche Grundlage, die einen Betrieber eines Forums dazu verpflichtet, irgendjemanden zuzulassen, wenn es seinen Interressen widerspricht. Und um jemanden anzuzeigen, müsste eine Straftat vorliegen, ich wüsste beim besten Willen niocht welche. |
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| Naja, derjenige meinte: "die leute investieren zeit und geld (rein formjuristisch weil internet nicht umsonst ist)" Und das würde anscheinend eine Strafanzeige rechtfertigen. Vielen Dank für die Antwort - habe natürlich vorher gesucht, jedoch nur nach "benutzer löschen" und "user löschen" bzw "user löschen grund" usw gesucht, werde es mal mit "account" versuchen. |
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| Zitat:
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| Meine Erfahrung ist das die meisten Anbieter von Online- bzw. Browsergames in ihren AGBs immer die Klausel einfügen das der Betreiber den Nutzer ohne jegliche Nennung von Gründen sperren darf. Und Strafanzeige wäre wohl kaum möglich, mir fällt jedenfalls kein Straftatbestand ein der dies begründen könnte. Man kann ja schließlich nicht wegen allem eine Strafanzeige erstatten wenn man mal eben Lust dazu hat. Wenn er gesperrt wurde, wird es ja irgendeinen Verdacht geben der diesen rechtfertigen würde. Ansonsten wäre es wirklich willkür, diese wäre sicherlich unzulässig aus meiner Sicht. Wenn man als Betreiber aber Gründe nennen kann die eine Sperrung rechtfertigen, z.B. Cheating, Hacking (oder der Versuch dazu), Beleidigung von Mitspielern, Verstoß gegen die Regeln, Multiaccounter, PK-ing, Spaming oder sonstige Dinge die sich in Spielen nicht gehören. Da kann man meiner Meinung nach von seinem Hausrecht gebrauch machen und den Nutzer sperren. Das er dort Zeit und Geld investiert ist dann wohl egal, wer sich daneben benimmt hat Pech, ob er da nun was investiert oder nicht.
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| Tags: angabe, benutzer, forum, gruenden, loeschen |
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