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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 16:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 1
Standard Stünde Urheber gg. Inhaber


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Wie verhielt sich die Rechtslage,
würde ein Kunstbegriff durch eine Privatperson ( Inhaber ) registriert,
einem Unternehmer ( Urheber jener geistigen Wertschöpfung ) zur Verfügung gestellt,
damit dieser sie für seine gewerblichen Tätigkeiten als Hauptadresse dessen Portales nutzen kann,
doch selbigem wieder abgesprochen / entzogen?

Lägen in diesem Fall nicht alle Rechte auf das Nutzen der Domain beim Unternehmer & Urheber,
da Wert und Bekanntheit der Domain allein auf dessen Investitionen an Zeit, Arbeit und Geld basieren?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 17:44
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Stünde Urheber gg. Inhaber

Ein einzelner Begriff ist aus meiner Sicht nicht schützbar, dazu fehlt ihm einfach die Schöpfungshöhe. Einzigst ein markenrechtlicher Schutz wäre möglich, hierzu müsste dieser entweder eingetragen werden oder im verkehrsgeltung erlangt haben.
Ich würde hier deshalb keinen Anspruch auf die Domain sehen, schon garnicht aus dem Urheberrecht.
Wenn man einen Kunstbegriff gewerblich nutzen will, sollte man ihn auch nicht vorher anderen "zur verfügung stellen". Zum einen würde ich ihm hier eine Priorität einräumen, da er zuerst den Begriff im geschäftlichen Verkehr verwendet hat, zum anderen könnte er ihn ja auch eintragen lassen. Dann wäre er der Rechteinhaber an diesem Namen, für die beschriebene Dienstleistung/Ware.
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