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| Anzeige B benötigt diese erstellte Homepage nun aber auch beruflich und verpflichtet A durch eine kleine Aufwandsentschädigung (für Speicherplatz usw.), weiterhin regelmässig diese Homepage zu verwalten, Flyer zu erstellen und Plakate für Ausstellungen. Nach gut 1 Jahre streiten sich A und B aber und trennen sich. A teilt B mit, das er weiterhin den Speicherplatz, wo sich die Homepage befindet, kostenlos zur Verfügung stellt, aber keine Arbeiten mehr an der Homepage von B verrichten möchte. B entfernt dann den Hyperlink, der A als Ersteller dieser Homepage ausweisen würde, mit der Begründung, B habe ja die Arbeiten an der HP bezahlt und könnte daher auch das Copyright entfernen. A selber ist der Meinung, das er das Urheberrecht auf das Design der Seiten,die komplett von B übernommen wurden, sowie die gesamte Struktur der Homepage hat und besteht darauf, wenn B die Page nutzen möchte, das das Copyright mit dem Hyperlink wieder eingebaut wird. Hat A ein Recht auf den Hinweis zu seiner Homepage als Ersteller derselben?? |
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| Ich würde es so sehen Zitat:
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| Fraglich ist auch, ob auf der Webseite überhaupt ein Urheberrecht liegt. Denn nicht jede Seite ist pauschal schützbar. Hätte das Design von jedermann mit Grundkenntnissen erstellt werden können, würde ich hier kein Urheberrecht zusprechen. Ist das Design jedoch außergwöhnlich hoch und stellt eine indiv. geistige Leistung dar, könnte durchaus ein Urheberrecht möglich sein. Das Gleiche gilt für mögliche Inhalte wie Texte. Wurde die Seite aber nach exakten Angaben einer anderen Person erstellt, man hat also nur Anweisungen befolgt, könnte auch kein Urheberrecht vorliegen, da hier die indiv. geistige Leistung aus meiner Sicht fehlen würde. Man hat schließlich nur Anweisungen folge geleistet. Auf eine "Struktur" wäre aus meiner Sicht auch kein Urheberrecht möglich. Webseiten sind in der Regel ähnlich aufgebaut, außer die Struktur ist in irgendeiner Weise künstlerisch kreativ. Worauf man ein Urheberrecht noch haben könnte, wären verwendete Bilder oder Grafiken, sofern diese natürlich selbst erstellt wurden und eine entsprechende Schöpfungshöhe beinhalten. Pauschal kann man das auch nicht sagen, mindestens würde aber ein Leistungsschutzrecht aus meiner Sicht noch bestehen, ebenso auf die Webseite. Aber "vertraglich" könnte hier durchaus eine Gefälligkeit vorliegen, bei der der Ersteller auf seine Vergütung verzichtet hat. Weiterhin kann es in Einzelfällen durchaus sein das die Teile der Urheberrechte an den Arbeitgeber aufgrund des bestehenden Vertrages (hier Arbeitsverhältnis), abgetreten werden. Eher aus praktischen Gründen. Die nötige Vergütung als Urheber ist dann in seinem Gehalt zu sehen, die Nennung meist in den Credits der Software. Da A darauf besteht, könnte zumindest die Nennung gegeben sein. Liegt kein Urheberrecht vor, bestünde aber aus meiner Sicht auch kein Recht auf dieses. Frage bleibt also, hat die Webseite überhaupt eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht damit überhaupt ein Urheberrecht geltend gemacht werden kann? Kann dies bejaht werden, besteht ein Recht auf Nennung des Urhebers, ein Link auf dessen Webseite, würde ich aber nicht als Nennung sehen, der Name würde ausreichen.
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| Ich danke euch für eure Antworten. Noch als kurzer Nachtrag: Das Design der Page wurde von A in Eigenregie erstellt und auch zwischendurch geändert; in diese Richtung hat B freie Hand gelassen. Die Texte wurden von B verfasst und von A lediglich in html-Form gebracht; einige interessante kniffige Highlights hat die Page sicherlich zu bieten; Scripte usw. sind jedoch im www frei zugänglich. Das würde letztendlich für A bedeuten, das erstellte Seiten grundsätzlich von Dritten verwendet werden dürfen, zumindest die Struktur einer Seite, um dann im Austausch von eigenen Bildern diese Seite als Eigene ausgeben zu können. Damit würde jedes Webdesign-Büro vertraglich festlegen müssen, das der Backlink zu ihnen gesetzt werden muss, denn auch hier wird dann ja nur im Auftrag gegen Entgelt gehandelt und das Urheberrecht nicht berührt. |
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| Zitat:
Eine rechtliche Pflicht zur Angabe des Urhebers besteht meiner Meinung nach im deutschen Recht nicht. In dem Punkt stimme ich mit Styx nicht überein. Zitat:
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| Tags: copyright, namensnennung, urheberrecht, webseite |
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