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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2007, 08:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2007
Beiträge: 3
Standard Datenschutz


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Hallo,
angenommen man betreibt einen kleinen Onlineshop.
Für die Auftragsbearbeitung (Rechnungsschreibung) hat man natürlich eine entsprechende Software.
Was wäre mit den für Rechnungsschreibung gespeicherten Kundendaten ( Name und Anschrift, keine Bankverbindung etc.), wenn ein Kunde nach Abwicklung der Bestellung die Löschung seiner persönlichen Daten fordert?

Bei Google habe ich speziell zu diesem Thema leider nichts finden können.
Hat jemand ggf. einen Tip, wo man da was nachlesen kann?
Danke im Voraus.
Rainer
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  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2007, 10:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Datenschutz

Die Grundlage für die weitere Speicherung ergibt sich meiner Meinung nach aus dem BDSG
Zitat:
BDSG § 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke
(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig

1.wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen dient
Heißt, die Speicherung der Daten aus Vertragsverhältnis ist zulässig.

Zur Löschung sagt das BDSG
Zitat:
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
...
(2) Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden.
Und Absatz 3 Nr. 1 sagt
Zitat:
(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit

1.im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
Da Rechnungen aufbewahrt werden müssen, könnte es sein, dass die Daten somit nicht gelöscht werden.

Allerdings ist zu beachten, in welcher Form die Daten gespeichert werden. Wird die Rechnung als Papier aufbewahrt (in 99% der Fälle) sind die Daten in der Datenbank nicht mehr erforderlich - und müssen auch nicht aufbewahrt werden. Somit ist die Löschung durchzuführen. Wird die Rechnung jedoch elektronisch aufbewahrt (unter Beachtung der finanzrechtlichen Erfordernisse) können die Daten gespeichert bleiben, müssen aber gesperrt werden.

Im genannten Beispiel würde ich also sagen, wenn ich davon ausgehe, dass ein Onlineshop keine elektronische Buchhaltung nach den Anforderungen des Finanzamtes durchführt: Die Daten müssen gelöscht werden.
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