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| Anzeige auch ich habe einen Brief in bezug auf illigales file sharing bekommen. von der staatsanwaltschaft in tübingen. hier im internet habe ich aber nur von briefen gelesen, die entweder mit geldstrafen oder mit einem termin oder anklage versehen waren. bei mir ist jedoch nur eine verwarnung gekommen. ganz unten im text steht aber, das meine adresse weitergegeben wurde (an rasch) und das der zivilklage erhenben kann. kann ich jetzt sicher davon ausgehen das er das tun wird ? wie soll ich nun am besten vorgehen, auf einen brief von herrn rasch warten oder gleich etwas unternehmen wie zb. unterlassungserklärung abschicken oder so? hoffe ihr könnt mir helfen, bin nämlich armer student und kann hohe geldstrafen nicht bezahlen... danke im voraus dw87 |
| Tags: brief, staatsanwaltschaft, tuebingen |
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