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| Anzeige ich bin neu hier und habe eine Frage: Man will als kleiner Verlag ein Buch neu auflegen, das vor weit über 70 Jahren geschrieben wurde und damals in einem anderen Verlag erschienen ist. Dürfete dieser das? Und ist dabei erheblich oder unerheblich, ob das Buch noch später in anderen Auflagen erschienen ist (z.B. in den 60er Jahren)? Oder verlängert eine solche Neuauflage jeweils die 70 Jahre Urheberrecht? Brauch man dann eine Erlaubnis des (früheren) Verlags oder nicht? Vielen Dank für die Hilfe schon mal! |
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| Das Urheberrecht endet erst 70 Jahre nach dem Tot des Urhebers, da es erst vor 70 Jahren geschrieben wurde, würde ich davon ausgehen das noch weiterhin ein Urheberrecht besteht. Außer der Urheber wäre nach Fertigstellung sofort tot umgefallen vor erschöpfung seines Pampflets. :mrgreen: Zitat:
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| Wichtig ist die Dauer seines jenseitigen Aufenthaltes. Dieser muss mindestens 70 Jahre dauern, bis das Urheberrecht abgelaufen ist. Hat er das Buch 1937 geschrieben, und war zu diesem Zeitpunkt 30 Jahre und ist, mal angenommen, 1977 gestorben, endet das Urheberrecht aber erst 2047.
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| Tags: dauer, urheberrecht |
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