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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 24.11.2007, 14:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2007
Beiträge: 3
Standard Domain Übersetzen


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Hallo,

wenn man eine mehrsprachige Wesite (Deutsch, Französisch, englisch) unter einer .eu Domain anbietet - welches Recht gilt dann ?

Wenn man AGB hinzufügt und da rein schreibt, dass ausschliesslich das Deutsch Recht gilt, wäre das legal?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2007, 16:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domain Übersetzen

Zunächst gilt erstmal das Recht des Sitzes des Inhabers. Sitzt man in D, gilt in der Regel auch deutsches Recht.
Allerdings könnte eine eu Domaine und z.B. Übersetzung ins Französische auch zur Annahme führen, dass man belgische und französische Kunden gewinnen will, in der Regel gilt dann das Rechts des Landes, in dem man tätig wird. Es könnte also durchaus sein, dass man mehr als deutsches Recht beachten muss.

Die Angabe in den AGB kann man machen, das schließt aber nicht aus, wenn das in dem jeweiligen Land nicht anerkannt wird, dass diese Klausel ungültig wird und man sich trotzdem dem Recht des anderen Landes stellen muss.

Kurz: Das Recht hat nichts mit der Domainendung oder den Sprachen zu tun, sondern damit, wo derjenige sitzt und wo er tätig wird.
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