Wann AGBs Bestandteil des Vertrages werden, ist im BGB bestimmt
Zitat:
§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
...
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
...
2.der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen
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Es gibt also nur die Bedingung "zumutbar".
Und ob das Popup zumutbar ist, wird im Einzelfall entschieden, wenn der Vertragspartner der Meinung ist, das war es nicht.
Wobei ich persönlich ein Popup schon als zumutbar sehe, aber wie gesagt, das ist im Zweifel am Einzelfall zu
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