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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Der Vertragspartner meint, die2 Wochen wären schon abgelaufen. Beginnt die Frist nicht erst mit erhalt der Ware? Denke ich da falsch? |
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| Das Widerrufsrecht beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware. Ansonsten wäre die Regelung auch Unsinn, da sie eine Prüfung der Ware ermöglichen soll. Allerdings gibt es die Möglichkeit, bei noch nicht erhaltener Ware wegen Nichtleistung des Vertragspartners vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann auch eine Schadensersatzpflicht eintreten - man kann zum Beispiel Mehrkosten die dadurch entstehen, dass man das woanders kauft zurückverlangen. Der Rücktritt ist in einem solchen Beispiel mehr wert als der Widerruf |
| Tags: erhalten, ware, widerruf |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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| Ware umgetauscht - Gutschein erhalten? | Bendit | Internationales Privatrecht | 1 | 05.07.2008 09:19 |
| bei privatkauf keine ware erhalten | Mirnes | Onlineauktionen | 1 | 14.04.2007 17:46 |
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