Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Domain-Recht

Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2007, 23:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2
Standard Recht an Initialen-Domain?


Anzeige
Hallo, ich würde gerne wissen, ob man an den Initialen seines Namens wie auch schon beim Nachnamen ein Recht hat oder ob jemand mit einer Marke, die so lautet die Domain bekommen muss. Habe bisher gelesen, dass bei großen sehr sehr bekannten Firmen vergekommen ist, dass jemand seine Initialen-Domain abgeben musste. Wie gross muss so eine Firma sein? Habe gesehen, dass es im Ausland einige Firmen gibt, die meine Initialen als oder u.a. im Firmennamen haben und mache mir nun Gedanken, man könne mir meine Domain wegnehmen.

Vielen Dank für Informationen!
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2007, 23:46
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Recht an Initialen-Domain?

Warum sollte man ein Recht darauf haben? Weder am Nachnamen und wohl kaum an den Initialen.
Du hast auch richtig gehört, es kam bereits öfters vor das Firmennamen eine Priorität eingeräumt wurde bei Domains, beste Beispiele hierfür sind Shell und Krupp. Beide waren erst von Inhabern mit dem jeweiligen Nachnamen registriert wurden, die Firmen haben geklagt und die Domain bekommen.
Ein gewerblicher oder überhaupt markenrechtlicher Anspruch ist schließlich auch eher durchzusetzen als der eigene Name, den man allerhöchsten auf § 12 BGB stützen könnte, eine aus meiner Sicht eher sehr schwache Anspruchsgrundlage bei Domains.
Und was die Initialen angeht, auf diese gibt es schon garkein Anspruch, gerade weil es Millionen von Personen auf der Welt gibt mit identischen Initialen. Ebenso gibt es keinen Anspruch auf "Nicknames" o.ä., ein passendes Urteil dazu war glaube ich das Maxim-Urteil, wo es um einen Nick-/ bzw. Spitznamen ging.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Domain vs. Markenanmeldung - Wer hat welches Recht? brakai295 Domain-Recht 17 08.03.2008 21:00
Wem gehört das Recht an der Domain?? mcmirk Domain-Recht 1 08.11.2007 11:25
Habe ich das Recht an einer Domain?? vx2000 Domain-Recht 1 01.10.2007 22:52
Domain-Recht im Tourismus mthomas Domain-Recht 1 28.05.2005 08:45
Domain-Recht / Siemens-Bosch Anonymous Domain-Recht 2 08.05.2005 13:31



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:11 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46