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| Anzeige Welche Maßnahmen werden von der KJM erlassen, wenn ein Verstoß gegen den Jugendschutzmedienstaatsvertrag festgestellt wird? Vielen Dank im Vorraus! |
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| Die Maßnahmen sind relativ klar im § 23 und § 24 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV genannt. Da ist festghelegt, was strafbar ist, was eine Ordnungswidrigkeit und welche Minimal und Maximalstrafen zu erwarten sind. Und da haben sich die entsprechenden Stellen dran zu halten. Das Verfahren ist wie überall: Bei Straftaten erfolgt Anzeige, bei Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Bescheid. |
| Tags: kjm jugendschutz |
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