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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #6 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 10:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2009
Beiträge: 1
Daumen runter AW: Auktion bei MyHammer.de - untern Hammer würde eher passen

Als Handwerker haben wir schlechte Erfahrungen mit My-hammer gemacht.
Es wird vorgegeben eine Auktionsseite zu sein. Doch das Geschäftsmodell basiert auf der Bezahlung von Kontaktdaten, die die Handwerker entrichten müssen.

Als Handwerker worde uns unsere Qualifikation als Ingenieurbetrieb verweigert. Angeblich weil wir keine Nachweise vorgelegt haben. Was natürlich Blödsinn war. Es scheint, dass die Handwerker nur zu zahlenden Kunden gemacht werden sollen, die monatliche Beiträge bezahlen.

Gerade ist diese Politik verschärft worden und man darf nur als "Businesspartner" auf Ausschreibungen über 500 € bieten. LÄCHERLICH

Viel Erfolg !
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  #7 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 14:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: MyHammer.de - untern Hammer würde eher passen

Zitat:
Zitat von Lord_Haelmchen Beitrag anzeigen
Ich hatte die Sachlage an dem Fall schon mit diversen anderen Personen mal diskutiert (Kollegen, Eltern,...) und der überwiegende Teil dieser meinte, es lohne sich nicht wenns (A) nur um 300,- EUR ginge.
Das ist eine wirtschaftliche, keine rechtliche Betrachtungsweise.

Sie kann allerdings richtig sein, und der rein rechtlichen Betrachtungsweise gegenüber vor allem finanzielle Vorteile haben.

Zitat:
Nochdazu dass er das Risiko eingehe, dass er auch im Falle das er Recht bekomme und (B) aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen könne, (A) wieder der Gelakmeierte wäre und die Kosten dafür und für das Gerichtsverfahren tragen müsse.
Genau so ist es - genau das kann passieren.

Und da ist wiederum dann eine unternehmerische Abwägung gefragt, keine rechtliche...

Nach aller Lebenserfahrung würde ich mal eher vermuten, daß da wenig zu holen sein wird - ein halbwegs solventer Unternehmer, Freiberufler, Dienstleister usw. zahlt eine Anzahlung zurück, wenn er sich verpeilt hat oder aus irgendwelchen anderen Gründen einen Auftrag nicht ausführen kann.

Er weiß nämlich, daß der Vertragspartner seine Forderungen gerichtlich eintreiben kann - nur wird es dann noch mal erheblich teurer.

Und da kommt dann wieder die unternehmerische Einschätzung zum Tragen: wenn jemand 300 Euro nicht bezahlt, obwohl er weiß, daß er 600 oder 700 wird bezahlen müssen, wenn er die 300 Euro nicht zahlt...

Dann gibt es genau drei Möglichkeiten:

1. Der (angeblich) Zahlungspflichtige ist der Auffassung, er sei nicht zahlungspflichtig.

2. Der Zahlungspflichtige ist ein Prozesshansel-Stinkstiefel.

3. Der Zahlungspflichtige kann nicht zahlen.

(Handelt es sich beim Zahlungspflichtigen um ein Telekommunikationsunternehmen o.ä., könnte auch noch 4. der Vorgang im Gestrüpp der firmeneigenen Bürokratie verlorengegangen sein...)

Zitat:
Ich würde anstelle von (A) die Sache auch nicht hinnehmen.
Muß man ja auch nicht.

Man muß sich nur im klaren sein, daß man unter Umständen dem schlechten Geld noch gutes hinterherwirft.

Und dann hat man nicht nur 300 Euro verloren, sondern auch noch die Kosten für den eigenen Anwalt und das Gericht.

Als Ersatz hat man dann einen schönen Titel, den man die nächsten 30 Jahre zu vollstrecken versuchen kann - wobei man für jeden Vollstreckungsversuch den Gerichtsvollzieher im Voraus bezahlen muß...

Es kann natürlich auch sein, daß man mit den entsprechenden Eintreibungsmaßnahmen gerade noch das Geld abschöpft, das noch vorhanden ist... Weil 10 andere Gläubiger sich sagen "Lohnt nicht...", und man ist der 11.Gläubiger, für den es gerade reicht.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 14:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Auktion bei MyHammer.de - untern Hammer würde eher passen

Zitat:
Zitat von BenediktBraun Beitrag anzeigen
Als Handwerker haben wir schlechte Erfahrungen mit My-hammer gemacht.
Doch das Geschäftsmodell basiert auf der Bezahlung von Kontaktdaten, die die Handwerker entrichten müssen.[/b]
Eben..................................
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.03.2009, 19:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 1
Daumen runter AW: Auktion bei MyHammer.de - untern Hammer würde eher passen

Ich beobachte die my-hammer auktionen schon eine ganze weile, insbesondere die Glasreinigung, ist sehr intressant, zum einen sind die unternehmer selber schuld, die anscheinend nicht anders für sich
werben können, als sinnlos die preise in den boden zu treiben und
anderen auftraggebern damit völlig unrealistische beispiele geben ihren auftrag ebenfalls für nichts anzubieten, stellenweise sind die preise einfach nur völlig frei erfunden und dienen nur dem zweck den auftrag unter allen umständen zu bekommen hier ist ein kleines bsp.

hier geht es um 8 fenster die geputzt werden sollen man achte auf den bieter Weinreich hs er möchte für 8 fesnter 35€ haben

http://www.my-hammer.de/db/Fenster-T...chNavigation=1

hier geht es um 24 Fenster mit oberlicht, für mehr als die doppelte arbeit verlangt er 5€ weniger, und da ihn jemand unterboten hat, wird der preis mit sicherheit noch weiter sinken...

http://www.my-hammer.de/db/Reinigung...sterreinigung/


nicht nur das dieser preis lächerlich ist für die geforderte leistung, nein es gibt sogar noch menschen die das unterbieten...:roll:


ich kann das nicht verstehen, warum gibt es leute die anscheinend
kein geld für ihre arbeit haben, wollen , sich auch noch damit brüsten
der billigste zu sein, wovon leben diese menschen ???


kann man dagegen nicht irgendwas machen, nen mindest biet preis, letztens habe ich einen gesehen der auf alle angebote 8€ geboten hat...

:cry::roll:
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