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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 21:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 2
Frage Auktion bei MyHammer.de - untern Hammer würde eher passen


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Hallöchen an alle Forum- User,

bin neu hier im Forum und hab da gleich mal ne Frage an die Weisen unter euch. Jeder kennt von euch das Auktionshaus MyHammer.de, wo Dienstleistungen mittels Rückwertsauktion versteigert werden.

Nun gehen wir einmal von folgendem Sachverhalt aus:

Eine Person (A) möchte einen Auftrag zur Erstellung eines z.B. WebSite bzw. Web-Shops ausschreiben und denkt sich, er könne dies mittels MyHammer mal veruchen. Mit genauer Beschreibung zur Ausführung ins kleinste Detail schreibt er dann den Auftrag aus. Nach einem gewissen Zeitraum und einigen Anfragen diverser Aufragnehmer läuft das Ganze dann z.B. zu einem Preis von ca 600,- EUR aus. Auktionsgewinner (B) bekommt unmittelbar nach Auktionsende die nötigen Materialien, damit er loslegen kann und sichert innerhalb ein paar Tegen erste Entwürfe zu, jedoch mit der Bedingung gem. seinen AGB's eine Anzahlung von 50% als Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten was so üblich für dieses Gewerbe wäre. (A) leistet nach kurzem Zögern, diese Anzahlung, damit die Sache so schnell als möglich von statten geht. Nachdem er nach 2 Wochen noch keinen entwurf erhalten hat, frägt er nach. Er bekommt zur Auskunft das ein anderes Projekt vorrang hätte (B) aber in den nächsten Tagen anfangen würde. Als dann wieder ettliche Zeit ins land ginge, und sich immer noch nichts tat, schrieb (A) - (B) erneut an. Kurz um, er bekam zu Auskunft, (B) wäre nun für die nächsten Wochen im Urlaub und melde sich sobald er zurückkomme. Dann riss der Kontakt großteils ab und (B) war über längeren Zeitraum nicht mehr zu erreichen. Enttäuscht und wütend wie (A) darauf war, verfasste er 2 Monate nach dem von (B) zugesagten Fertigstellungstermin einen Mahnung mit der Forderung die Anzahlung innerhalb 14 Tagen zurückzuerstatten. Hierauf kam wie aus dem nichts eine Nachricht von (B) der nun meinte er habe sich verkalkuliert und benötige nun weitere 1000 EUR um das Vorhaben durchzusetzen. (A) forgerte nach wie vor seine Anzahlung zurück und gab zu verstehen, dass keine weitere Zusammenarbeit gwünscht würde, worauf (B) erneut versicherte, die Anzahlung innerhalb 30 Tagen zurückzuüberweisen. Wie schon geahnt blieb dies ebenfalls aus. So vergingen nun 6 Monate ohne jegliche Leistung oder Rückerstattung und u.U. diversen Verdienstausfällen von (A) die er aufgrund des fehlenden Web-Shops nicht umsetzten konnte. Da (A) die Sache nun langsam persönlich nimmt überlegt er wie er nun gegen (B) vorgehen kann und soll.

Meine Fragen an euch betreffen, zum einen die Sachverhalte des Betruges, des Schadensersatzes und der sonstigen Rechtsmittel.

- kann (A) - (B) wegen Betrugs anzeigen, da (B) verhäuft Zugeständnisse, Fristen zusicherte, die er nich eingehalten hat und wovon auszugehen ist, dass er sie auch bei erneuter Anmahnung nicht einhalter würde?
- wie steht mit Schadensersatzforderungen gegenüber (B), da (A) aufgrund des von (B) verschuldeten Fehlens des Web-Shops, durchaus der ein oder andere Umsatz ausblieb?
- wie kann (A) seine Geld von (B) zurückerhalten, wenn ettliche Mahnung bereits erfolglos blieben?
- was haltet ihr von Inkassounternehmen, um die ausstehenden Forderungen einzutreiben?
- wenn die Sache vor Gericht ginge und (A) rechtbekommt, zu welchen Lasten würden die Anwaltskosten, die (A) entstanden sind, fallen
- könnte (A) irgendwelche Schritte gegen MyHammer.de einleiten, da diese trotz Invormierung von Seiten (A) über den Tatbestand, keine Schritte gegen (B) einleiten?

Kurz um, was würdet ihr Anstelle von (A) tun bzw. welche Schritte würdet ihr gegen (B) in die Wege leiten?

Wär um Stellungnahmen eurerseits dankbar. Big Thanks für eure Bemühungen schon mal im Voraus.


Gruß

Lordi
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2007, 22:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: MyHammer.de - untern Hammer würde eher passen

Ziemlich viele Fragen, die eigentlich alle ausführlicher Erörterung bedürfen
Zitat:
könnte (A) irgendwelche Schritte gegen MyHammer.de einleiten, da diese trotz Invormierung von Seiten (A) über den Tatbestand, keine Schritte gegen (B) einleiten?
Nein. Das Unternehmen tritt nur als Vermittler auf. Der Vertrag kommt zwischen A und B zustande. Die haben sich diesbezüglich auch abgesichert. Vor allem durch die Aussage, dass mit dem Zuschlag kein Vertrag zustande kommt. A und B schließen den Vertrag somit ohne zutun des Unternehmens ab. Der Versuch von A würde meiner Meinung nach in Leere laufen.
Zitat:
kann (A) - (B) wegen Betrugs anzeigen, da (B) verhäuft Zugeständnisse, Fristen zusicherte, die er nich eingehalten hat und wovon auszugehen ist, dass er sie auch bei erneuter Anmahnung nicht einhalter würde?
A kann. Allerdings bringt das A nicht das Geringste. Aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung bekommt A sein Geld auch nicht wieder, selbst wenn B verurteilt würde. A muss immer noch zivilrechtlich seinen Anspruch gegen B geltend machen.
Zitat:
wie kann (A) seine Geld von (B) zurückerhalten, wenn ettliche Mahnung bereits erfolglos blieben?
Indem A, sollten ihm die rechtlichen Grundlagen fehlen, einen Anwalt einschaltet. Da A ja offensichtlich alles in seiner Macht stehende getan hat (und hoffentlich alles auch schön dokumentiert hat) ist die Einschaltung eines Anwalts auch zu empfehlen.
Zitat:
wenn die Sache vor Gericht ginge und (A) rechtbekommt, zu welchen Lasten würden die Anwaltskosten, die (A) entstanden sind, fallen
Da die Anwaltskosten dadurch entstanden sind, dass B seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist (das will ich jetzt einfach mal als gegeben setzen - das könnte man jetzt hier auch noch rechtlich untermauern - aber der gesunde Menschenverstand führt hier zum gleichen Ergebnis wie die Paragraphen, deshalb spare ich mir das an dieser Stelle), kann A die Anwaltskosten gegenüber B geltend machen. Das übrigens nicht erst, wenn es vor Gericht geht, sondern schon vorher. Und für 300 € wird sich kaum ein Gericht die Mühe machen (oder es wird Jahre dauern). Deshalb sollte A sofort einen Anwalt einschalten.
Zitat:
wie kann (A) seine Geld von (B) zurückerhalten, wenn ettliche Mahnung bereits erfolglos blieben?
Die Rechtsgrundlage ist Vertragsrecht und Verzug des Schuldners (Leistungsschuldner). Will ich jetzt hier nicht breittreten. Aber auf dieser Grundlage kann A das Geld + Schadensersatz (der allerdings nachweisbar sein muss - eventueller Schaden wegen fehlendem Webshop kann man in D kaum geltend machen)
Zitat:
wie steht mit Schadensersatzforderungen gegenüber (B), da (A) aufgrund des von (B) verschuldeten Fehlens des Web-Shops, durchaus der ein oder andere Umsatz ausblieb?
Das hatte ich gerade geschrieben: Schadensersatz gibt es in D nur für tatsächlich entstandenen materiellen Schaden (ein klein wenig anders bei körperlichen oder psysischen Schäden, aber ich glaube kaum, dass A deswegen Bluthochdruck bekommen hat )
Zitat:
wie kann (A) seine Geld von (B) zurückerhalten, wenn ettliche Mahnung bereits erfolglos blieben?
Durch Einfordern. Wie bereits erwähnt, am Besten mittels Anwalt.
Zitat:
was haltet ihr von Inkassounternehmen, um die ausstehenden Forderungen einzutreiben?
Sehr wenig ohne rechtliche Absicherung. Man die zwar beauftragen, man bekommt auch etwas Geld zurück, aber wenn der Gegenüber die Lage rechtlich anzweifelt, dann muss man dem Inkassounternehmen das Geld zurückgeben und ist seinen "Anteil" komplett los. Da diese Unternehmen keine rechtliche Prüfung durchführen und somit, wenn der andere die Zahlung verweigert, eher "den Schwanz einziehen" als ihre Forderung gerichtlich durchzusetzen. Kurz, von diesen Unternehmen halte ich mächtig wenig, wenn man nicht schon einen vollstreckbaren Titel in der Tasche hat oder die Sache rechtlich eindeutig ist. Auch sind die Kosten des Inkassounternehmens in der Regel nicht einforderbar, da die dem Schuldner zusätzliche Kosten aufbrummen.

Zitat:
Kurz um, was würdet ihr Anstelle von (A) tun bzw. welche Schritte würdet ihr gegen (B) in die Wege leiten?
Kurz: Als A würde ich schnellstmöglich zu einem Anwalt gehen und meine zivilrechtlichen Forderungen durchsetzen. 300 € sind ja noch übrig, mehr kostet der Anwalt zunächst bestimmt auch nicht, und das Geld bekommt A meiner Meinung nach ja auch zurück Und das strafrechtliche (Anzeige wegen Betrug) würde ich nur durchziehen, wenn der Anwalt dem zustimmen würde.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.11.2007, 12:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 2
Daumen hoch AW: MyHammer.de - untern Hammer würde eher passen

Hallo aaky,

recht herzlichen Dank für deine eingehenden Erläuterungen. Wenigstens einer der meiner Meingung ist. Ich hatte die Sachlage an dem Fall schon mit diversen anderen Personen mal diskutiert (Kollegen, Eltern,...) und der überwiegende Teil dieser meinte, es lohne sich nicht wenns (A) nur um 300,- EUR ginge. Nochdazu dass er das Risiko eingehe, dass er auch im Falle das er Recht bekomme und (B) aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen könne, (A) wieder der Gelakmeierte wäre und die Kosten dafür und für das Gerichtsverfahren tragen müsse. Kurz um sie würden (A) empfehlen, die Sache als schmerzhafte Lehre hinzunehmen und abzuhaken. Ich würde anstelle von (A) die Sache auch nicht hinnehmen. Da würde sich mir auch die Frage stellen, warum man täglich für sein Geld arbeiten geht, wenn es sich so viel schneller verdienen ließe. Und wenn ich dich nun richtig vertanden habe, und ein Nachweiß der Schriftwechsel, Zugeständnisse von (B), ect. vorliegt, würdest du (A) ebenfalls empfehlen, sich dagegen zu wehren, oder?

Nochmals merci, Gruß

Lordi
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  #4 (permalink)  
Alt 30.11.2007, 12:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: MyHammer.de - untern Hammer würde eher passen

Zitat:
würdest du (A) ebenfalls empfehlen, sich dagegen zu wehren, oder?
Ich persönlich würde sagen, auf jeden Fall. Viele "meckern" über das deutsche Recht, doch wenn es darauf ankommt es mal durchzusetzen, fehlt vielen der "Mut".

Sicherlich ist so etwas immer ein Risiko - doch besser B muss sich rechtfertigen und verteidigen (und wird im Beispiel sicherlich den Kürzeren ziehen), als das B sich mit dem Geld schöne Abende macht und der Dumme derjenige ist, der eigentlich nichts dafür kann. Das gibt es in der Gesellschaft schon zu oft, das muss man sich nicht auch noch selbst antun.

Allerdings fehlt sehr vielen auch das entsprechende Wissen (hat mir vor einigen Jahren auch noch gefehlt) um sich klar vorzustellen was und wie man sowas angehen sollte.
Und viele sind eben, wie du auch geschrieben hast, der Meinung für die paar Kröten lohnt sich das nicht. Aber wofür dann? Wenn man erstmal anfängt, sich so eine Grenze zu setzen, merkt man garnicht, wie oft diese Grenze gar nicht erreicht wird - und wieviel man damit wirklich am Ende verliert.
Und das eigene Risiko (besonders wegen der Anwaltskosten) kann man inzwischen auch sehr einfach minimieren
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  #5 (permalink)  
Alt 18.11.2008, 08:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 1
Daumen runter AW: Auktion bei MyHammer.de - untern Hammer würde eher passen

Hallo,

Ihr Beitrag spiegelt leider die Landschaft von MyHammer wieder.

Ich bin selbst Auftragnhmer bei My Hammer und habe schon einige Aufträge positiv abgewickelt
Hierbei seh ich in letzter Zeit immer öfters m.E. unseriöse Dumpingpreise von nicht registrierten und nicht ausgebildeten "Fachleuten"
Qualität hat seinen Preis der ist auch von Billigheimern im allgemeinen nicht zu unterbieten. Preisunterschied bis 50% oder mehr gegenüber dem örtlichen Handwerker kann nicht sauber sein. Irgendetwas folgt - leider meist betrübliche Nachträge.

Hier sind auch Kunden und Auftraggeber oftmals selber schuld. Sie erwarten einen "tollen" Preis, geben diesen auch so vor und freuen sich, wenn er auch noch unterboten wird. Damit wird den Unseriösen Tür und Tor geöffnet und die wirklichen und ehrlichen Fachleute bleiben oft auf der Strecke.
Sicherlich, ein gesunder Wettbewerb muss sein, aber bitte nicht auf Kosten der Qualität und Seriösität.

Ihre beschriebenen Feststellungen habe ich über My Hammer nun schon oft gehört und durfte dann für teures Geld die Reparaturen ausführen. Warum nicht gleich den 2. oder 3. beauftragen, auch wenn er teurer ist.

Ob man diesen Betrügern wirklich das Handwerk, wie in Ihrem Falle, legen kann, sehe ich eher als erfolglos. Sie sind meist nicht mehr auffindbar, oder haben kein Geld mehr oder ähnliches. Sie werfen evtl. gutes Geld dem schlechten hinterher.

Was mich betrifft, werde ich mich mittelfristig von MyHammer zurückziehen , da ich kein Intersse an einem Profilverlust habe.
MY Hammer unternimmt nichts zu diesem bekannten Problem

Dipl.-Ing.
Volker Radermacher
Kompetenz in Klima
Kelkheim
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