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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Hier die Ausgangslage: Firma XY betreibt eine Internetseite. Ein Hobby - oder Profihacker möchte sein Können testen und probiert, sich in die Datenbank betreffender Seite zu hacken. Es gelingt ihm tatsächlich. Jedoch verändert er nichts, klaut nichts und macht sich wieder aus dem Staub. Ist dieser Eingriff dennoch strafbar? Gibt es sowas wie "Hausfriedensbruch" im Internet? Für Infos bin ich dankbar. Gruss x212 |
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| Ja ist es, es gibt den sog. "Hackerparagraphen" 202c StGB: Zitat:
Zitat:
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| Wenn ich das richtig interpretiere, kommt es auch auf die Absicht bzw. den Zweck eines solchen Eindringens an. Angenommen jemand hackt sich in meine Datenbank ein um mir die Sicherheitslücken meines Systems aufzuzeigen und ohne "böse Absichten" zu verfolgen (Datenklau, Manipulation etc.), macht sich somit nicht strafbar. Habe ich das richtig aufgefasst? |
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| Für die Strafbarkeit kommt es aus meiner Sicht auf die Befugtheit der Person an. Handelt dieser z.B. im Auftrag der Firma, um nach Sicherheitslücken zu suchen, würde dies nicht unbefugt passieren, da er schließlich den Auftrag dazu hat. Tut er das von sich aus, selbst mit guten Absichten und hinterlässt eine freundliche Nachricht die Lücke doch zu schließen (war dann ein sog. White Hat Hacker), wäre dies meiner Meinung nach auch strafbar, die Erfüllung anderen Tatbestandsmerkmale des 202a vorausgesetzt. Er handelte ja schließlich unbefugt. Das Problem des 202c ist dazu noch (1) Nr. 2, denn hier wird schon alleine das Verschaffen solcher Programme kann strafbar sein.
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| Ich sehe bei § 202a das sich "Zugang verschaffen" als einen wichtigen Punkt an. Wer also nur "aus Versehen" reinkommt und nichts mitnimmt ("sich verschafft") kann nicht bestraft werden. Und in dem Zusammenhang ist glaube ich dann auch § 202c zu sehen, wenn es also jemand darauf anlegt, an die Daten zu kommen (egal ob er was mitnimmt). |
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