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| Anzeige Im September haben wir unseren Verein über einen Notar beim Amtsgericht zur Eintragung vorgelegt. Auf Grund einer Umstrukturierung wird sich die Eintragung in das Vereinsregister noch ca. 5 Wochen hinauszögern. Da wir mit unserem Vereinsprogramm im Dezember starten und wir auf eine Internetpräsents angewiesen sind, haben wir schon jetzt eine Seite ins Netz gestellt. Und zwar mit dem Beispielvereinsnamen "Muster e.V." Im Impressum haben wir unter der Position: Nummer der Vereinsregistereintragung den Hinweis geschrieben "Noch nicht vergeben". Sollen wir das ändern? Statt "Muster e.V." zum Beispiel "Muster, Vereinseintrag in Bearbeitung" ? Oder was könnt ihr empfehlen? Vielen Dank für Eure Antworten Peter, der Ostfriese |
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| Ich kenne es so, dass bei vergleichbarer Eintragung einer GmbH der Zusatz i.G. (in Gründung) möglich und erlaubt ist. Ich nehme mal an, das kann man auch bei einem Verein machen. Also e.V. i.G. Und natürlich kann man nioch keine Nummer hinschreiben, wenn man keine hat. Aber um sicher zu sein würde ich dir empfehlen, einen Anwalt zu fragen |
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